Die verschiedenen Dienstleistungen der Stadt werden an dieser Stelle umfassend erläutert. Rufen Sie detaillierte Beschreibungen, die zuständige Organisationseinheit und zugehörige Formulare auf.
Natürlich können Sie Ihr Anliegen während der Öffnungszeiten der Stadtverwaltung (siehe unten am Ende der Seite) auch persönlich mit uns besprechen. Telefonisch stehen wir Ihnen ebenfalls gerne für Fragen zur Verfügung.
In Wertpapierprospekten können sich Anlegerinnen und Anleger über Wertpapiere und Emittenten informieren. Die Prospekte helfen Anlegerinnen und Anlegern, eine fundierte Anlageentscheidung zu treffen. In Deutschland sind diese Prospekte in der Regel gesetzlich verpflichtend. Es gibt jedoch Ausnahmen, in denen die Prospektpflicht nicht gilt.
Wenn für Ihr Wertpapier eine Prospektpflicht besteht, müssen Sie den dazugehörigen Prospekt veröffentlichen, bevor das Wertpapier öffentlich angeboten oder zum Handel an einem geregelten Markt zugelassen wird. Der Prospekt muss gesetzliche Mindestangaben enthalten, die die EU-Prospektverordnung festlegt. Außerdem muss der Prospekt von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) vor Veröffentlichung gebilligt werden.
Die BaFin prüft, ob der Prospekt den gesetzlichen Anforderungen entspricht. Wichtig ist, dass er vollständige, verständliche und widerspruchsfreie Informationen über das Wertpapier enthält. Die BaFin bewertet jedoch nicht, die Seriosität Ihres Angebots.
Sie können den Prospekt zur Prüfung ausschließlich über die Melde- und Veröffentlichungsplattform der BaFin (MVP) einreichen
Bevor Sie einen Wertpapierprospekt veröffentlichen, müssen Sie diesen durch die BaFin billigen lassen.
Sie können den Antrag zur Billigung online einreichen:
Wenn die Unterlagen vollständig sind und der Wertpapierprospekt die gesetzlichen Anforderungen erfüllt, bekommen Sie eine Mitteilung der BaFin über die Billigung. Wenn der Prospekt die Anforderungen nicht erfüllt oder die Unterlagen unvollständig sind, informiert Sie die BaFin darüber. Sie haben dann die Möglichkeit, die Mängel zu korrigieren.
Der Prospekt muss inhaltlich und formell den gesetzlichen Anforderungen entsprechen.
Es fallen Gebühren gemäß der Finanzdienstleistungsaufsichtsgebührenverordnung (FinDAGebV) an.
Formulare vorhanden: Nein
Schriftform erforderlich: Nein
Formlose Antragsstellung möglich: Nein
Persönliches Erscheinen nötig: Nein
Widerspruch
Bundesministerium der Finanzen (BMF)