Die verschiedenen Dienstleistungen der Stadt werden an dieser Stelle umfassend erläutert. Rufen Sie detaillierte Beschreibungen, die zuständige Organisationseinheit und zugehörige Formulare auf.
Natürlich können Sie Ihr Anliegen während der Öffnungszeiten der Stadtverwaltung (siehe unten am Ende der Seite) auch persönlich mit uns besprechen. Telefonisch stehen wir Ihnen ebenfalls gerne für Fragen zur Verfügung.
Mit der Auszeichnung von Buchhandlungen im Rahmen des Deutschen Buchhandlungspreises soll der Erhalt der Buchkultur in Deutschland gefördert werden.
Sie können als inhabergeführte Buchhandlung die Auszeichnung des Deutschen Buchhandlungspreises erhalten, wenn Sie:
Bei einer Auszeichnung können Sie neben dem Gütesiegel auch eine Prämie von bis zu 25.000 EUR bekommen. Die Höhe der Prämie hängt von der Anzahl der erfüllten Kriterien und dem durchschnittlichen Umsatz Ihrer Buchhandlung in den letzten 3 Jahren ab:
Ihren Antrag reichen Sie bei der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) ein.
Sie haben keinen Anspruch auf eine Auszeichnung.
Als inhabergeführte Buchhandlung, können Sie sich unter bestimmten Voraussetzungen für den Deutschen Buchhandlungspreis bewerben.
Sie müssen sich für die Teilnahme am Deutschen Buchhandlungspreis online auf der Internetseite des Deutschen Buchhandlungspreises bewerben.
Hinweis:
Sie können sich auch nach der Antragstellung innerhalb der Bewerbungsfrist in Ihr Benutzerkonto einloggen. So können Sie zum Beispiel die Daten Ihres letzten Antrags einsehen, wenn Sie sich im nächsten Jahr erneut bewerben möchten.
Sie können sich bewerben,
Es fallen keine Kosten an.
Der Buchhandlungspreis wird jährlich vergeben. Voraussetzung dafür ist, dass die entsprechenden Haushaltsmittel verfügbar sind. Die aktuellen Jahresfristen können Sie der Internetseite des Buchhandlungspreises entnehmen.
Formulare vorhanden: Ja
Schriftform erforderlich: Nein
Formlose Antragsstellung möglich: Ja
Persönliches Erscheinen nötig: Nein
Online-Dienste vorhanden: Ja
Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
Es gibt keine Hinweise und Besonderheiten.
Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM)
Montag bis Donnerstag: 08:00 - 16:00 Uhr
Freitag: 08:00 - 15:00 Uhr