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Dienstleistungen von A bis Z

Die verschiedenen Dienstleistungen der Stadt werden an dieser Stelle umfassend erläutert. Rufen Sie detaillierte Beschreibungen, die zuständige Organisationseinheit und zugehörige Formulare auf.

Natürlich können Sie Ihr Anliegen während der Öffnungszeiten der Stadtverwaltung (siehe unten am Ende der Seite) auch persönlich mit uns besprechen. Telefonisch stehen wir Ihnen ebenfalls gerne für Fragen zur Verfügung.

Zuständig für:
Lingen (Ems)
Leistung:
Leistungen aus dem Assistenzleistungsfonds beantragen
Keine Treffer
Bezeichnung:
Leistungen aus dem Assistenzleistungsfonds beantragen
Beschreibung:

Leistungsbeschreibung

Wenn Sie wegen einer Behinderung bei der Übernahme eines Ehrenamtes in leitender Funktion oder in Gremien regelmäßig Unterstützung benötigen, können Sie Leistungen aus dem Assistenzleistungsfonds beantragen. Über diese pauschalen Leistungen können Sie frei verfügen.

Soweit Sie bei der Ausübung ihrer ehrenamtlichen Tätigkeit in leitender Funktion oder bei der Vertretung in Gremien Kommunikationshilfen (z.B. Gebärdensprach- oder Schriftdolmetscher) verwendern oder auf den Einsatz von Übertragungsanlagen angewiesen sind, können innerhalb des in dem Assistenzleistungsfonds vorgesehenen Rahmens die tatsächlichen Kosten übernommen werden.

Verfahrensablauf

  • Sie reichen beim Niedersächsischen Landesamt für Soziales, Jugend und Familie in Hildesheim einen Antrag auf Leistung aus dem Assistenzleistungsfonds ein.
  • Die Behörde prüft Ihren Antrag und wird bei Rückfragen oder fehlenden Unterlagen auf Sie zukommen.
  • Wenn alle Unterlagen vorliegen, prüft die Behörde Ihren Anspruch auf Leistungen aus dem Assistenzleistungsfonds.
  • Nach der Prüfung erhalten Sie einen Bewilligungs- oder Ablehnungsbescheid.

Voraussetzungen

  • Sie sind in wirtschaftlichen, kulturellen, sozialen, sportlichen oder politischen Bereichen in einem eingetragenen Verein oder in einem Verein mit regionalen Untergliederungen engagiert, dessen nächsthöhere Ebene ein eingetragener Verein ist
    oder
  • in politischen Gremien (Rat, Kreistag, Landtag) tätig
    oder
  • in Gremien, die aufgrund bundes- oder landesrechtlicher Regelungen einberufen werden (z.B. Arbeitsgemeinschaft nach § 94 Abs. 4 SGB IX, Schiedsstelle nach § 133 SGB IX) unentgeltlich oder nur gegen Aufwandsentschädigung i. S. des EStG ehrenamtlich aktiv
  • Sie haben Ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Niedersachsen.
  • Bei Ihnen wurde durch einen Feststellungsbescheid nach § 152 Neuntes Buch Sozialgesetzbuch (SGB IX) das Merkzeichen B (Berechtigung zur ständigen Begleitung), das Merkzeichen Bl (Blind) oder das Merkzeichen H (Hilflos i. S. des § 33b EStG oder entsprechender Vorschriften) festgestellt
    oder
  • Sie sind die auf die Inanspruchnahme von Kommunikationshilfen wie z. B. Gebärdensprach-, Schrift- oder Lormendolmetscherinnen oder -dolmetschern oder den Einsatz von Übertragungsanlagen (z. B. Induktions- oder FM-Anlagen) angewiesen und bei Ihnen ist das Merkzeichen Gl (Gehörlosigkeit) oder das Merkzeichen TBl (Taubblindheit) festgestellt worden oder es liegt bei Ihnen allein wegen einer Störung der Hörfunktion mindestens ein Grad der Behinderung von 70 vor.

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Kopie
  • des Feststellungbescheides oder des Schwerbehindertenausweises mit dem Merkzeichen B, H, Bl, TBl oder Gl

oder

  • des Feststellungsbescheides, mit dem ein Grad der Behinderung (GdB) von 70 allein aufgrund einer Störung der Hörfunktion festgestellt wurde
  • Nachweis über den gewöhnlichen Aufenthalt in Niedersachsen;
  • Unterlagen, die geeignet sind, die Übernahme der leitenden Funktion im Ehrenamt oder die ehrenamtliche Tätigkeit in einem Gremium nachzuweisen (wie z.B. Bestätigungen des Vereins oder des politischen Gremiums, Vereinssatzung)
  • bei dem Einsatz von Kommunikationshilfen oder Übertragungsanlagen sind die jeweiligen Rechnungen vorzulegen
  • falls der Antrag nicht selbst gestellt werden kann oder soll, gegebenenfalls Nachweis, dass die antragstellende Person zur Antragstellung berechtigt ist (z. B. Vollmacht, Betreuerausweis)

Welche Gebühren fallen an?

Gebühr: gebührenfrei

Welche Fristen muss ich beachten?

Es müssen keine Fristen beachtet werden. Der Antrag muss aber in einem engen zeitlichen Zusammenhang mit dem Zweck stehen.

Bearbeitungsdauer

Über den Antrag wird so schnell wie möglich entschieden. Die Bearbeitungsdauer hängt unter anderem von der Vollständigkeit der Angaben und der Vorlage der für die Antragsbearbeitung erforderlichen Nachweise ab.

Anträge / Formulare

Formulare vorhanden: Ja

Schriftform erforderlich: Ja

Formlose Antragsstellung möglich: Ja

Persönliches Erscheinen nötig: Nein

Anträge können in Schriftform (formlos oder per Antragsformular, das Sie beim Niedersächsischen Landesamt für Soziales, Jugend und Familie erhalten können) oder online gestellt werden.

Rechtsbehelf

Klage

Was sollte ich noch wissen?

Obwohl ein formloser Antrag möglich ist, wird von Ihnen im Nachgang das ausgefüllte Antragsformular benötigt.

Unterstützende Institutionen

Auf der Website des Niedersächsischen Landesamts für Soziales, Jugend und Familie (LS) erhalten Sie weitere Informationen zum Assistenzleistungsfonds.

Fachlich freigegeben durch

Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung

Stelle:
Niedersächsisches Landesamt für Soziales, Jugend und Familie
Adresse:
Domhof 1
31134 Hildesheim
Postanschrift:
Postfach 10 08 44
31108 Hildesheim
Telefon:
05121 304-0
Fax:
05121 304-611
Öffnungszeiten:

Grundsätzlich:
Montag bis Freitag 9:00 - 12:00 Uhr oder nach Vereinbarung

Fahrstuhl:
ja
LS Hildesheim
Parkplatz:
Behindertenparkplatz:
Anzahl: 2  Gebühren: nein
Öffentliche Verkehrsmittel:
Haltestelle: "Bohlweg" oder "Schuhstr.":
Bus: 1,2,4 und 5
Rollstuhlgerecht:
ja


Fotos v.o.n.u.: k.A.