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Dienstleistungen von A bis Z

Die verschiedenen Dienstleistungen der Stadt werden an dieser Stelle umfassend erläutert. Rufen Sie detaillierte Beschreibungen, die zuständige Organisationseinheit und zugehörige Formulare auf.

Natürlich können Sie Ihr Anliegen während der Öffnungszeiten der Stadtverwaltung (siehe unten am Ende der Seite) auch persönlich mit uns besprechen. Telefonisch stehen wir Ihnen ebenfalls gerne für Fragen zur Verfügung.

Bezeichnung:
Persönliche Daten einer bestehenden Beeidigung als Dolmetscherin/Dolmetscher und/oder Ermächtigung als Übersetzerin/Übersetzer ändern
Beschreibung:

Leistungsbeschreibung

Die allgemeine Beeidigung von Gerichtsdolmetscher:innen, Dolmetscher:innen, für behördliche und notarielle Zwecke Gebärdensprachdolmetscher:innen und die Ermächtigung von Übersetzer:innen zur Sprachübertragung für gerichtliche, behördliche und notarielle Zwecke für das Gebiet des Landes Niedersachsen erfolgt auf Antrag beim Landgericht Hannover.

Sind Sie bereits beeidigt oder ermächtigt und andern sich nachträglich Ihre persönlichen Daten, sind die Änderungen dem Landgericht Hannover mitzuteilen. Mitzuteilen sind insbesondere Namensänderungen, Adressänderungen, Änderungen von Kontakt- und Erreichbarkeitsdaten oder auch Angaben zur fachlichen Qualifikation.

Weitere Sprachen können Sie nicht als Änderung mitteilen. Hierfür ist ein neuer, kostenpflichtiger Antrag auf allgemeine Beeidigung als Dolmetscher:in oder Dolmetscher und/oder Ermächtigung als Übersetzer:in oder Übersetzer beim Landgericht Hannover zu stellen.

Verfahrensablauf

Das Landgericht Hannover verarbeitet mitgeteilte Änderungen und trägt diese im Verzeichnis über die allgemein beeidigten Dolmetscher:innen und die ermächtigten Übersetzer:innen ein, wenn einer Einstellung in das Verzeichnis mit dem Antrag auf Beeidigung oder Ermächtigung zugestimmt wurde.

An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt beim Landgericht Hannover.

Zuständige Stelle

Landgericht Hannover 

Voraussetzungen

Es sind keine Voraussetzungen zu erfüllen

Welche Unterlagen werden benötigt?

Änderungen von fachlichen Qualifikationen sind durch geeignete Nachweise, z. B. Zeugnisse, Bescheinigungen, zu belegen. 

Welche Gebühren fallen an?

Gebühr: gebührenfrei

Welche Fristen muss ich beachten?

Grundsätzlich gibt es keine Fristen für die Antragstellung. Änderungen von persönlichen Daten sollten unverzüglich mitgeteilt werden.

Bearbeitungsdauer

Mitgeteilte Änderungen werden unverzüglich verarbeitet.

Rechtsbehelf

Kein Rechtsbehelf, da lediglich Angaben für eine bestehende Beeidigung als Dolmetscher:in und/oder Übersetzer:in geändert werden.

Was sollte ich noch wissen?

Bitte denken Sie daran, dass Ihnen Aufträge von Gerichten, Behörden und Notariaten nur erteilt werden können, wenn Ihre persönlichen Daten auf einem aktuellen Stand sind und Sie erreicht werden können.

Fachlich freigegeben durch

Niedersächsisches Justizministerium

Für die von Ihnen angefragte Leistung konnte noch keine direkte Zuständigkeit ermittelt werden. Informationen zur zuständigen Stelle erhalten Sie bei der angezeigten Adresse.
Stelle:
Landgericht Hannover
Adresse:
Volgersweg 65
30175 Hannover
Telefon:
0511 347-0
Öffnungszeiten:

Montag bis Donnerstag: 09:00 Uhr bis 15:00 (von Juni bis August bis 15:00 Uhr)
Freitag und an Arbeitstagen vor Feiertagen: 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr

Telefonisch erreichen Sie das Landgericht Hannover

Montag bis Donnerstag:  09:00 bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 15:30 Uhr
Freitag und an Arbeitstagen vor Feiertagen: 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr

Eilanträge, die am Freitag oder vor Feiertagen eingereicht und bearbeitet werden sollen, müssen vor 12:00 Uhr schriftlich oder per Fax eingegangen sein. Die Kernzeit endet freitags und vor Feiertagen um 12:00 Uhr.

Bitte berücksichtigen Sie, dass die Mitarbeiter des Landgerichts teilweise nur vormittags anwesend sind bzw. Gleitzeiten in Anspruch nehmen können, so dass sie außerhalb der Kernzeiten (09:00 Uhr bis 12:00 Uhr, 14:00 Uhr bis 15.30 Uhr) ggf. nicht erreichbar sind.

Kategorie(n):
Landgericht


Fotos v.o.n.u.: k.A.