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Dienstleistungen von A bis Z

Die verschiedenen Dienstleistungen der Stadt werden an dieser Stelle umfassend erläutert. Rufen Sie detaillierte Beschreibungen, die zuständige Organisationseinheit und zugehörige Formulare auf.

Natürlich können Sie Ihr Anliegen während der Öffnungszeiten der Stadtverwaltung (siehe unten am Ende der Seite) auch persönlich mit uns besprechen. Telefonisch stehen wir Ihnen ebenfalls gerne für Fragen zur Verfügung.

Zuständig für:
Lingen (Ems)
Leistung:
Genehmigung zum Betrieb eines Totalisators beantragen
Keine Treffer
Bezeichnung:
Genehmigung zum Betrieb eines Totalisators beantragen
Beschreibung:

Leistungsbeschreibung

Sie sind ein Rennverein und
 

  1. wollen aus Anlass öffentlicher Leistungsprüfungen für Pferde einen Totalisator auf der Rennbahn betreiben oder
  2. eine Wettannahmestelle für Pferderennen außerhalb einer Rennbahn betreiben,

dann benötigen Sie eine Totalisatorerlaubnis nach dem Rennwett- und Lotteriegesetz.

Bei der Totalisatorwette wetten die Wettteilnehmenden untereinander und nicht gegen einen Buchmacher. Der Totalisator ist ein Verfahren mit welchem im Vorfeld des Pferderennens aus allen platzierten Wetteinsätzen kontinuierlich bis zum Rennstart die jeweiligen Gewinnquoten ermittelt und nach Rennende die ordnungsgemäße Gewinnausschüttung abgewickelt wird. Wetten können beim Totalisator auf der Rennbahn, aber auch in Wettannahmestellen außerhalb des Rennplatzes platziert werden.

Ein geringer Anteil aus dem Wettgeschäft geht direkt an den Rennverein der diese Einnahmen ausschließlich zum Besten der Landespferdezucht und zur Veranstaltung der Pferderennen verwenden muss.

Verfahrensablauf

  1. Sie beantragen die Totalisatorerlaubnis beim Nieders. Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
  2. Ihr Antrag wird von der Behörde geprüft.
  3. Wenn Sie alle Voraussetzungen erfüllen, erhalten Sie nach Abschluss des Verfahrens eine Erlaubnis.

Die Erlaubnis kann mit einer Befristung oder einem Vorbehalt des Widerrufs erteilt oder mit einer Auflage oder einem Vorbehalt einer nachträglichen Aufnahme, Änderung oder Ergänzung einer Auflage verbunden werden.

Zuständige Stelle

Niedersächsisches Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz

Voraussetzungen

Rennverein

Eine Erlaubnis können ausschließlich Rennvereine erhalten.

Das Veranstalten oder das Vermitteln des Glücksspiels (Pferdewette) läuft den definierten Zielen des Glücksspielstaatsvertrages nicht zuwider.

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Formloser Antrag
  • Satzung des Rennvereins,
  • Voranschlag mit einer Kostenkalkulation für den Rennbetrieb
  • Geschäftsbericht des Vorjahres
  • eine Erklärung zur Anwendung des Sozialkonzeptes (§ 6 GlühStVtr)

Welche Gebühren fallen an?

Die Gebühr für die Totalisatorgenehmigung beträgt 80 € je Renntag, insgesamt höchstens 700 €.

Gebühr: EUR 80,00 - 700,00

Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitung dauert circa 2 bis 4 Wochen.

Rechtsbehelf

Gegen die Ablehnung der Genehmigung kann Klage erhoben werden.

Fachlich freigegeben durch

Niedersächsisches Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz

Für die von Ihnen angefragte Leistung konnte noch keine direkte Zuständigkeit ermittelt werden. Informationen zur zuständigen Stelle erhalten Sie bei der angezeigten Adresse.
Stelle:
Niedersächsisches Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
Adresse:
Calenberger Straße 2
30169 Hannover
Telefon:
+49 511 1200
Kategorie(n):
Ministerium


Fotos v.o.n.u.: k.A.