Die verschiedenen Dienstleistungen der Stadt werden an dieser Stelle umfassend erläutert. Rufen Sie detaillierte Beschreibungen, die zuständige Organisationseinheit und zugehörige Formulare auf.
Natürlich können Sie Ihr Anliegen während der Öffnungszeiten der Stadtverwaltung (siehe unten am Ende der Seite) auch persönlich mit uns besprechen. Telefonisch stehen wir Ihnen ebenfalls gerne für Fragen zur Verfügung.
Sie können unabhängig von Ihrem Alter und Einkommen einen Investitionszuschuss der KfW-Bankengruppe beantragen. Gefördert werden Modernisierungsmaßnahmen, mit denen Sie Wohnraum alters- oder behindertengerecht umbauen, sowie Maßnahmen im Bereich des Einbruchschutzes.
Antragsberechtigung: Der Zuschuss wird nur an Eigentümer von Ein- und Zweifamilienhäusern, Wohneigentümergemeinschaften aber an auch Mieter gewährt (vgl. www.kfw.de/455). Eine vollständige Liste förderfähiger Maßnahmen finden Sie auf den Seiten der KfW unter der angegebenen Adresse.
Bei der Zuschussförderung „Barrierereduzierung“ liegt die Mindestinvestitionssumme bei EUR 2.000.
Bei der Zuschussförderung „Einbruchschutz“ liegt die Mindestinvestitionssumme bei EUR 500,00. Maximal wird dabei ein Zuschuss i. H. v. EUR 1.500 je Wohneinheit gewährt.
Die einzelnen Konditionen sind auf der Webseite der KfW abrufbar.
Altersgerecht Umbauen-Zuschuss:
Anstelle eines Investitionszuschusses kann ein zinsgünstiges Förderdarlehen für den altersgerechten Umbau durch die Vermittlung von Banken, Sparkassen und anderen Finanzierungsinstituten bei der KfW beantragt werden. Nähere Informationen dazu erhalten Sie unter dieser Adresse: www.kfw.de/159 .
KfW: Barrierearm und altersgerecht umbauen mit der KfW
KfW: Zuschuss 455-B: Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss - Barrierereduzierung
KfW: Zuschuss 455-E: Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss - Einbruchschutz
KfW: Kredit 159: Altersgerecht Umbauen
KfW: Download Center Inlandsförderung
Eine Reihe weiterer Informationen und Hilfen finden Sie im Download-Center der KfW. Suchen Sie nach Dokumenten zu den Produktnummern 159 und 455.
Bundesministerium des Innern
Montag bis Freitag: 8:00-18.00 Uhr