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Dienstleistungen von A bis Z

Die verschiedenen Dienstleistungen der Stadt werden an dieser Stelle umfassend erläutert. Rufen Sie detaillierte Beschreibungen, die zuständige Organisationseinheit und zugehörige Formulare auf.

Natürlich können Sie Ihr Anliegen während der Öffnungszeiten der Stadtverwaltung (siehe unten am Ende der Seite) auch persönlich mit uns besprechen. Telefonisch stehen wir Ihnen ebenfalls gerne für Fragen zur Verfügung.

Zuständig für:
Lingen (Ems)
Leistung:
Tierversuche Genehmigung
Keine Treffer
Bezeichnung:
Tierversuche Genehmigung
Beschreibung:

Leistungsbeschreibung

Wenn Sie Tierversuche durchführen möchten, benötigen Sie grundsätzlich vor Versuchsbeginn eine Genehmigung durch das Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (LAVES).

Tierversuche sind Eingriffe oder Behandlungen

  • zu Versuchszwecken an Tieren, wenn sie mit Schmerzen, Leiden oder Schäden für diese Tiere verbunden sein können
  • zu Versuchszwecken an Tieren die dazu führen können, dass Tiere geboren werden oder schlüpfen, die Schmerzen, Leiden oder Schäden erleiden
  • zu Versuchszwecken am Erbgut von Tieren, wenn sie mit Schmerzen, Leiden oder Schäden für die erbgutveränderten Tiere oder deren Trägertiere verbunden sein können
  • die zur Herstellung, Gewinnung, Aufbewahrung oder Vermehrung von Stoffen, Produkten oder Organismen vorgenommen werden
  • durch die Organe oder Gewebe ganz oder teilweise entnommen werden, um zu wissenschaftlichen Zwecken oder die zu Aus-, Fort- oder Weiterbildungszwecken vorgenommen werden

Verfahrensablauf

Nachdem Sie die erforderlichen Unterlagen beim Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (LAVES) eingereicht haben, werden diese auf formale Vollständigkeit geprüft. Ihnen wird eine formale Eingangsbestätigung übermittelt. Im Anschluss wird der Antrag der Kommission nach §15 Tierschutzgesetz (TierSchG) in der nächstmöglichen Sitzung zur Begutachtung vorgelegt und aus fachlicher- und ethischer Sicht geprüft. Darüber hinaus wird eine Stellungnahme des zuständigen Tierschutzbeauftragten eingeholt. Sollten Rückfragen/Beanstandungen entstehen, werden Sie aufgefordert, hierzu schriftlich Stellung zu nehmen, bevor eine abschließende Entscheidung getroffen wird.

Voraussetzungen

Die umfangreichen Genehmigungsvoraussetzungen sind im Tierschutzgesetz in Verbindung mit der Tierschutz-Versuchstierverordnung aufgeführt. Zudem benötigen Sie vor Antragstellung zur Genehmigung von Tierversuchen eine/n Tierschutzbeauftragte/n. Diese/n können Sie über das dafür vorgesehene Formular beim Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (LAVES) anzeigen.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Welche Gebühren fallen an?

Gebühren: 50 – 2.000 Euro

Auslagen: In tatsächlicher Höhe gemäß § 13 Niedersächsisches Verwaltungskostengesetz (NVwKostG)

Welche Fristen muss ich beachten?

Sie dürfen erst nach der Bestellung eines Tierschutzbeauftragten und nach Erhalt der Genehmigung mit dem Tierversuch beginnen.

Bearbeitungsdauer

Das Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit hat Ihnen eine Entscheidung über den Antrag innerhalb von 40 Arbeitstagen ab dem Eingang eines den Anforderungen des § 31 Tierschutz-Versuchstierverordnung entsprechenden Antrags mitzuteilen. Auch nach Ablauf dieser Frist, darf erst mit Vorliegen einer Genehmigung mit dem Versuchsvorhaben begonnen werden.

Rechtsgrundlage

Anträge / Formulare

  • Antragsformular nebst Anlagen
  • Ab 2023 können Sie die Genehmigung auch online über das Unternehmensportal für den gesundheitsbezogenen Verbraucherschutz beantragen

Rechtsbehelf

Gegen den Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Klage erhoben werden. Die Klage ist schriftlich beim zuständigen Verwaltungsgericht, oder zur Niederschrift des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle dieses Gerichtes einzulegen. Die Klage kann auch mit qualifizierter elektronischer Signatur durch Zuleitung über das Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts erhoben werden.

Was sollte ich noch wissen?

Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite des LAVES.

In Ausnahmefällen reicht auch eine Anzeige des Versuchsvorhabens. Die konkreten Ausnahmefälle sind in § 8 a Abs.1-3 TierSchG aufgeführt.

Fachlich freigegeben durch

Niedersächsisches Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit.

Fachlich freigegeben am

02.09.2020
Stelle:
Niedersächsisches Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (LAVES)
Adresse:
Röverskamp 5
26203 Wardenburg
Postanschrift:
Postfach 39 49
26029 Oldenburg (Oldenburg)
Telefon:
0441 570 26-0
Fax:
0441 570 26-179
Bezeichnung:
Antrag auf Genehmigung eines Versuchsvorhabens (§ 8 Abs. 1 Tierschutzgesetz (TierschG)
Seitenanzahl:
0
Download:
PDF: Formular 'Antrag auf Genehmigung eines Versuchsvorhabens (§ 8 Abs. 1 Tierschutzgesetz (TierschG)' Interaktives PDF: Formular 'Antrag auf Genehmigung eines Versuchsvorhabens (§ 8 Abs. 1 Tierschutzgesetz (TierschG)'


Fotos v.o.n.u.: k.A.