Die verschiedenen Dienstleistungen der Stadt werden an dieser Stelle umfassend erläutert. Rufen Sie detaillierte Beschreibungen, die zuständige Organisationseinheit und zugehörige Formulare auf.
Natürlich können Sie Ihr Anliegen während der Öffnungszeiten der Stadtverwaltung (siehe unten am Ende der Seite) auch persönlich mit uns besprechen. Telefonisch stehen wir Ihnen ebenfalls gerne für Fragen zur Verfügung.
Als Autorin oder Autor eines Kinderfilms können Sie Filmfördermittel des Bundes beantragen, um ein Drehbuch oder Treatment zu erstellen. Die Förderung wird im Rahmen der Zusammenarbeit zwischen der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) und dem Kuratorium junger deutscher Film vergeben.
Das Projekt darf zum Zeitpunkt der Antragstellung noch nicht begonnen sein.
Kinderfilme sind solche Spiel-, Dokumentar- und Animationsfilme, die sich insbesondere durch ihre Themen, ihre Haltung und ihre Gestaltung an Kinder bis zu 12 Jahren richten und für diese Personengruppe geeignet sind.
Gefördert werden kann
Sie können eine Förderung als Zuschuss bis zu folgender Höhe erhalten:
Ihr Projekt kann auch in mehreren Förderstufen in Folge gefördert werden, also zum Beispiel erst das Drehbuch, dann die Produktion.
Wenn Sie ein Drehbuch oder Treatment für einen Kinderfilm von besonderer künstlerischer Qualität entwickeln, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen Förderung erhalten.
Ihren Förderantrag müssen Sie schriftlich und zusätzlich per E-Mail stellen:
Wenn Ihr Antrag bewilligt wurde:
Ansprechpartner für inhaltliche Fragen zum Verfahren und zur Antragstellung:
Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien
Referat K 35f
Potsdamer Platz 1
10785 Berlin
Drehbuch- und Treatment-Förderung programmfüllende Kinderfilme
Marian Tobsing
Telefon: 030 1868143116
Telefax: 030 18681543116
E-Mail: marian.tobsing@bkm.bund.de
Postadresse zum Einreichen von Anträgen:
Bundesarchiv
Filmförderung
Finckensteinallee 63
12205 Berlin
Zusätzliche E-Mail-Adresse zum Einreichen von Anträgen:
antrag@kjdf.org
Ihr Kinderfilmprojekt muss die folgenden Voraussetzungen erfüllen, um gefördert werden zu können:
Bei einem Antrag auf Treatmentförderung zusätzlich:
Als öffentlich-rechtlicher oder privater Rundfunk können Sie keine Förderung beantragen.
Treatmentförderung:
Drehbuchförderung:
Sie müssen den Antrag vor Beginn Ihres Projekts stellen.
In der Regel gibt es 2 Einreichungsfristen pro Jahr. Die aktuellen Termine können Sie den Internetseiten des Kuratoriums junger deutscher Film und der BKM entnehmen. Es gilt der Posteingang beim Bundesarchiv.
Von der Antragsstellung bis zur Entscheidung über Ihren Antrag vergehen etwa 12 Wochen.
Formulare: ja
Online-Verfahren: nein
Schriftform erforderlich: ja
Persönliches Erscheinen nötig: nein
Wenn das Kuratorium junger deutscher Film eine Förderung für Ihr Projekt schon einmal abgelehnt hat, müssen Sie es für einen neuen Förderantrag in wesentlichen Punkten überarbeiteten und verändern. Sie müssen diese Veränderungen dann in Ihrem Antrag schildern. Eine Wiedereinreichung ist in der Regel nur in der Produktionsförderung Langfilm möglich. Über Ausnahmen entscheidet der Vorstand des Kuratoriums junger deutscher Film.
Allgemeine Informationen zur Filmförderung auf der Internetseite der BKM
Antragsfristen und Termine für die kulturelle Filmförderung 2020 auf der Internetseite der BKM
Informationen zur Filmförderung auf der Internetseite des Kuratoriums junger deutscher Film
Informationen zur BKM-Filmförderung und Belegexemplaren auf der Internetseite des Bundesarchivs
Die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien