Die verschiedenen Dienstleistungen der Stadt werden an dieser Stelle umfassend erläutert. Rufen Sie detaillierte Beschreibungen, die zuständige Organisationseinheit und zugehörige Formulare auf.
Natürlich können Sie Ihr Anliegen während der Öffnungszeiten der Stadtverwaltung (siehe unten am Ende der Seite) auch persönlich mit uns besprechen. Telefonisch stehen wir Ihnen ebenfalls gerne für Fragen zur Verfügung.
Das Ziel der Fördermaßnahme besteht darin, durch die Unterstützung von Kommunikationsprojekten zur Absatzstimmulierung beizutragen und so die Wirtschaftstätigkeit im Agrarsektor in Niedersachsen zu stärken und dessen Wertschöpfung zu erhöhen. Dabei wird insbesondere angestrebt, dem Verbraucher qualitätsrelevante Merkmale landwirtschaftlicher Erzeugnisse und ihrer Produktionsweisen näherzubringen und auf diese Weise dem veränderten Verbraucherbewusstsein im Hinblick auf die Nachfrage nach landwirtschaftlichen Erzeugnissen und Qualitätsprodukten Rechnung zu tragen.
Die Zuständigkeit für die Antragsannahme liegt bei der Marketinggesellschaft der niedersächsischen Land- und Ernährungswirtschaft e.V..
Als Zuwendungsempfänger kommen in Betracht:
Antragsformulare sowie weitere Unterlagen erhalten Sie auf Anfrage bei der zuständigen Stelle.
Es fallen für einen eventuellen Widerrufs-/ Rückforderungsbescheid Gebühren an.
Die Förderung wird auf Antrag gewährt. Ein Anspruch auf Förderung besteht nicht. Maßgeblich sind zum einen die Erfüllung der Fördervoraussetzungen und zum anderen die Qualität des beantragten Vorhabens. Im weiteren Verfahren sind Zwischen- und Verwendungsnachweise vorzulegen. Im Rahmen der Prüfung wird ggf. eine Vor-Ort-Kontrolle durchgeführt. Termine vor Ort durch weitere Prüfinstanzen können hinzukommen.
Eine Antragsstellung ist jederzeit möglich.
Die zuständige Stelle berät auch Antragsverfahren beraten.
Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung des Absatzeslandwirtschaftlicher Erzeugnisse und von Lebensmitteln mit spezifischen Qualitätsmerkmalen
Erl. D. ML. v. 19.02.2015 – 106-631/4-54, Nds MBl. Nr. 10/2015, S. 277 geändert mit RdErl. d. ML. v. 02.09.2019 – 106-631/4-54, Nds. MBl. Nr. 46/2019, S. 1626
Niedersächsisches Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz