Die verschiedenen Dienstleistungen der Stadt werden an dieser Stelle umfassend erläutert. Rufen Sie detaillierte Beschreibungen, die zuständige Organisationseinheit und zugehörige Formulare auf.
Natürlich können Sie Ihr Anliegen während der Öffnungszeiten der Stadtverwaltung (siehe unten am Ende der Seite) auch persönlich mit uns besprechen. Telefonisch stehen wir Ihnen ebenfalls gerne für Fragen zur Verfügung.
Küstennahe Bereiche der Nordsee und auch die durch Salzwasser geprägten Mündungsbereiche der Flüsse sind vielfach durch wasserbauliche Maßnahmen und stoffliche Beeinträchtigungen der Wasserqualität belastet.
Mit der Fördermaßnahme Übergangs- und Küstengewässer werden Vorhaben unterstützt, die der Verbesserung des Umweltzustandes in den Übergangs- und Küstengewässern, der insbesondere durch diffuse Belastungen aus der Landwirtschaft und durch Anforderungen der Schifffahrt gefährdet wird, dienen. Hiermit sollen insbesondere die Zielerreichung der EG-Wasserrahmenrichtlinie (EG-WRRL) sowie der EG-Meeresstrategie-Rahmenrichtlinie (EG-MSRL) sichergestellt sowie gleichzeitig die nachhaltige Entwicklung des ländlichen Raums gestärkt und das natürliche Erbe erhalten werden. Hiervon profitiert auch die Nordsee insgesamt.
Die Zuständigkeit liegt bei dem Niedersächsischen Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN).
Gefördert werden Vorhaben, die der Wiederherstellung eines guten ökologischen Zustands im Bereich der Übergangs- und Küstengewässer (ÜKW) dienen. Hierzu zählen folgende Vorhaben:
Die Vorhaben sind zunächst auf den Bereich der Ems zu konzentrieren und sollen auf andere Flussmündungsgebiete übertragbar sein.
Vorhaben, zu denen eine rechtliche Verpflichtung besteht (z. B. verbindlich festgesetzte Kompensationsmaßnahmen), sind nicht förderfähig.
Antragsberechtigte
Die Vorhaben müssen die Anforderungen der Wasserwirtschaft, des Umweltschutzes sowie von Naturschutz und Landschaftspflege unter Beachtung der Grundsätze einer nachhaltigen Wasserwirtschaft berücksichtigen und der Verbesserung der ökologischen Qualitätskomponenten oder des chemischen Zustands der Gewässer nach der EG-WRRL dienen.
Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Die zuständige Stelle legt im Einvernehmen mit dem programmverantwortlichen Ressort Antragsfristen fest. Die Bekanntmachung erfolgt auf der Internetseite des Niedersächsischen Landesbetriebes für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN).
Zuwendungsanträge sind unter Verwendung des amtlichen Antragsvordrucks an den NLWKN zu richten.
Niedersächsisches Ministerium für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz