Die verschiedenen Dienstleistungen der Stadt werden an dieser Stelle umfassend erläutert. Rufen Sie detaillierte Beschreibungen, die zuständige Organisationseinheit und zugehörige Formulare auf.
Natürlich können Sie Ihr Anliegen während der Öffnungszeiten der Stadtverwaltung (siehe unten am Ende der Seite) auch persönlich mit uns besprechen. Telefonisch stehen wir Ihnen ebenfalls gerne für Fragen zur Verfügung.
Mit der Förderung werden die Verarbeitung und Vermarktung landwirtschaftlicher Erzeugnisse an die Markterfordernisse angepasst. Unternehmen und Erzeugerzusammenschlüsse können die Förderung in Anspruch nehmen, wenn sie Investitionen in eine verbesserte Ressourcennutzung tätigen. Weitere wichtige Ziele sind der Aufbau regionaler Vermarktungswege oder die Produktion besonderer Qualitätserzeugnisse. Entsprechende Maßnahmen sollen die Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen stärken, den Absatz der Produkte sichern und zusätzliche Erlöse für Erzeuger generieren.
Die Förderung wird auf Antrag gewährt. Ein Anspruch auf Förderung besteht nicht. Maßgeblich sind zum einen die Erfüllung der Fördervoraussetzungen und zum anderen die Qualität des beantragten Vorhabens. Hierzu wird ein Ranking der eingegangenen Anträge vorgenommen. Dabei werden die über die abgefragten und erfüllten Projektauswahlkriterien erhalten Punkte als Vergleichsmaßstab herangezogen. Im weiteren Verfahren sind Zwischen- und Verwendungsnachweise vorzulegen. Im Rahmen der Prüfung wird eine Vor-Ort-Kontrolle durchgeführt. Termine vor Ort durch weitere Prüfinstanzen können hinzukommen.
Die Zuständigkeit liegt bei der Landwirtschaftskammer Niedersachsen.
Das beantragte Vorhaben muss in der Freien Hansestadt Bremen oder im Land Niedersachsen umgesetzt werden.
Als Zuwendungsempfänger kommen in Betracht:
Es fallen keine Gebühren an.
15.03. und 15.09. (2014 – 2021)
Niedersächsisches Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (ML)