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Dienstleistungen von A bis Z

Die verschiedenen Dienstleistungen der Stadt werden an dieser Stelle umfassend erläutert. Rufen Sie detaillierte Beschreibungen, die zuständige Organisationseinheit und zugehörige Formulare auf.

Natürlich können Sie Ihr Anliegen während der Öffnungszeiten der Stadtverwaltung (siehe unten am Ende der Seite) auch persönlich mit uns besprechen. Telefonisch stehen wir Ihnen ebenfalls gerne für Fragen zur Verfügung.

Zuständig für:
Lingen (Ems)
Leistung:
Pflanzliche Abfälle Beseitigung durch Verbrennung
Keine Treffer
Bezeichnung:
Pflanzliche Abfälle Beseitigung durch Verbrennung
Beschreibung:

Leistungsbeschreibung

Das offene Verbrennen pflanzlicher Abfälle ist zum Zweck der Beseitigung außerhalb von dafür zugelassenen Anlagen wie folgt zugelassen:

  1. Zulassung im Einzelfall auf Antrag bei der zuständigen Stelle oder
  2. allgemeine Zulassung nach einer Anzeige für pflanzliche Abfälle oder Pflanzenteilen mit Schadorganismen bei der zuständigen Stelle

Verfahrensablauf

Die Zulassung im Einzelfall erfordert einen formlosen Antrag. Die zuständige Stelle prüft den Antrag und entscheidet durch Einzelverfügung hierüber.

Die allgemeine Zulassung erfordert eine fristgerechte Anzeige. Die zuständige Stelle prüft, ob die Voraussetzungen (Befall mit Schadorganismen) erfüllt werden.

Nach Ablauf der Anzeigefrist ist das Verbrennen zugelassen, soweit die zuständige Stelle bis dahin keine andere Entscheidung getroffen hat.

An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis und bei der kreisfreien Stadt, der Region Hannover, den Städten Celle, Cuxhaven, Göttingen, Hildesheim und Lüneburg.

Voraussetzungen

  • Die pflanzlichen Abfälle sind im Rahmen der Unterhaltung und Bewirtschaftung bewachsener Flächen angefallen und
  • werden auf dem Grundstück verbrannt, auf dem sie angefallen sind,
  • das Wohl der Allgemeinheit und die Nachbarschaft werden nicht beeinträchtigt und
  • es besteht kein Verbrennungsverbot.

Zusätzliche Voraussetzungen für die Zulassung im Einzelfall:

Eine Verwertung und eine Überlassung an den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger sind technisch nicht möglich oder können wirtschaftlich nicht zugemutet werden.

Zusätzliche Voraussetzung für die allgemeine Zulassung:

Der pflanzliche Abfall besteht aus den in der Anlage zur Pflanzenabfallverordnung (PflAbfVO) bestimmten Pflanzen oder Pflanzenteilen mit Schadorganismen.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Mit dem Antrag bzw. der Anzeige sind Nachweise vorzulegen, dass die Voraussetzungen vorliegen. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Welche Gebühren fallen an?

Die Höhe der Gebühr richtet sich nach dem Verwaltungsaufwand.

Zulassung im Einzelfall

Gebühr: mindestens 36,00 Euro

Anzeige bei einer allgemeinen Zulassung

Gebühr: mindestens 24,00 Euro

Welche Fristen muss ich beachten?

Zulassung im Einzelfall

Antragsfrist: keine

Anzeige bei einer allgemeinen Zulassung

Anzeigefrist: 6 Werktage vor dem Tag des geplanten Verbrennens

Anzeige bei einer allgemeinen Zulassung bei Schadorganismen nach Nr. 2 Anlage zur Pflanzenabfallverordnung (PflAbfVO)

Anzeigefrist: 2 Werktage vor dem Tag des geplanten Verbrennens

Nach Ablauf der Anzeigefrist ist das Verbrennen zugelassen, soweit die zuständige Stelle bis dahin keine andere Entscheidung getroffen hat.

Was sollte ich noch wissen?

Abfälle einschließlich pflanzlicher Abfälle z. B. aus dem Garten sind vorrangig zu verwerten. Beachten Sie bitte die Hinweise in der Leistung "Gartenabfall Entsorgung“.

Fachlich freigegeben durch

Niedersächsisches Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz

Stelle:
Landkreis Emsland - Fachbereich Umwelt
Adresse:
Ordeniederung 1
49716 Meppen
Fahrplan Fahrplan
Postanschrift:
Postfach 15 62
49705 Meppen
Telefon:
05931 44-0
Fax:
05931 44-3621
Öffnungszeiten:

Mo. - Do. 08:30 - 12:30 Uhr u. 14:30 - 16:00 Uhr
Fr. 08:30 - 12:30 Uhr

Die Vorsprache ist grundsätzlich nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.

Fahrstuhl:
ja
Öffentliche Verkehrsmittel:
Haltestelle: Haltestelle Kreishaus:
Bus: 993
Rollstuhlgerecht:
ja

Mitarbeiter

Name:
Nina Osteresch
Raum:
554
Telefon:
05931 44-1554
E-Mail über Kontaktformular:


Fotos v.o.n.u.: k.A.