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Dienstleistungen von A bis Z

Die verschiedenen Dienstleistungen der Stadt werden an dieser Stelle umfassend erläutert. Rufen Sie detaillierte Beschreibungen, die zuständige Organisationseinheit und zugehörige Formulare auf.

Natürlich können Sie Ihr Anliegen während der Öffnungszeiten der Stadtverwaltung (siehe unten am Ende der Seite) auch persönlich mit uns besprechen. Telefonisch stehen wir Ihnen ebenfalls gerne für Fragen zur Verfügung.

Zuständig für:
Lingen (Ems)
Leistung:
Steuerklasse ändern nach Wiederaufnahme der ehelichen oder lebenspartnerschaftlichen Gemeinschaft
Keine Treffer
Bezeichnung:
Steuerklasse ändern nach Wiederaufnahme der ehelichen oder lebenspartnerschaftlichen Gemeinschaft
Beschreibung:

Leistungsbeschreibung

Nehmen Sie und Ihr Ehegatte bzw. Lebenspartnerin oder Lebenspartner nach einem dauernden Getrenntleben die eheliche/lebenspartnerschaftliche Gemeinschaft wieder auf, stehen Ihnen wieder die familiengerechten Steuerklassen III/V, IV/IV oder IV/IV mit Faktor zu. 

Die familiengerechte Steuerklasse kann dann bereits im Lohnsteuerabzugsverfahren berücksichtigt werden. Sie wird zu Beginn des Monats berücksichtigt, in dem die Trennung beendet worden ist.

Sofern bei Ihnen und/oder Ihrem dauernd getrennt lebenden Ehegatte/Lebenspartner während des Getrenntlebens die Steuerklasse II berücksichtigt worden ist, entfällt diese mit Zuordnung der familiengerechten Steuerklassen.
 

Verfahrensablauf

Für die Mitteilung über die Beendigung des Getrenntlebens und die entsprechende Änderung der Steuerklasse wenden Sie sich bitte an das zuständige Finanzamt   

  • Füllen Sie den amtlich vorgeschriebenen Vordruck unverzüglich aus und reichen Sie ihn bei Ihrem zuständigen Finanzamt ein. 
  • Eine Berücksichtigung der familiengerechten Steuerklassen erfolgt dann bereits im Lohnsteuerabzugsverfahren.

Zuständige Stelle

Wenden Sie sich an das für Sie zuständige Finanzamt.

Voraussetzungen

Wiederaufnahme der ehelichen/lebenspartnerschaftlichen Gemeinschaft von Ehegatten/Lebenspartnern nach dauernder Trennung.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Ausgefüllter Vordruck Erklärung zur Wiederaufnahme der ehelichen/lebenspartnerschaftlichen Gemeinschaft.

Welche Gebühren fallen an?

Gebühr: gebührenfrei

Welche Fristen muss ich beachten?

Keine

Bearbeitungsdauer

Es gibt keine gesetzliche Bearbeitungsfrist.

Rechtsgrundlage

§ 39e Absatz 6 Einkommensteuergesetz (EStG);
https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__39.html

Anträge / Formulare

Formulare/Online-Dienste vorhanden: Ja

Schriftform erforderlich: Ja

Formlose Antragsstellung möglich: Nein

Persönliches Erscheinen nötig: Nein

Die Vordrucke sind auf dem Formularcenter des Bundesfinanzministeriums  https://www.formulare-bfinv.de/ aufrufbar. Seit dem 1.Oktober 2021 kann die Erklärung zur Wiederaufnahme der ehelichen/lebenspartnerschaftlichen Gemeinschaft auch elektronisch auf Mein ELSTER unter:  https://www.elster.de/eportal/formulare-leistungen/alleformulare/elevwiederaufnahmeehe übermittelt werden. Voraussetzung ist ein ELSTER -Zertifikat.

Rechtsbehelf

Sie können Einspruch erheben.

Fachlich freigegeben durch

Landesamt für Steuern Niedersachsen

Stelle:
Finanzamt Lingen (Ems)
Adresse:
Mühlentorstraße 16
49808 Lingen (Ems)
Telefon:
+49 591 9149-0
Öffnungszeiten:

Mo.: 08:00 - 12:00 Uhr

Di.: geschlossen

Mi.: 08:00 - 12:00 Uhr

Do.: 08:00 - 17:00 Uhr

Fr.: 08:00 - 12:00 Uhr



Fotos v.o.n.u.: k.A.