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Dienstleistungen von A bis Z

Die verschiedenen Dienstleistungen der Stadt werden an dieser Stelle umfassend erläutert. Rufen Sie detaillierte Beschreibungen, die zuständige Organisationseinheit und zugehörige Formulare auf.

Natürlich können Sie Ihr Anliegen während der Öffnungszeiten der Stadtverwaltung (siehe unten am Ende der Seite) auch persönlich mit uns besprechen. Telefonisch stehen wir Ihnen ebenfalls gerne für Fragen zur Verfügung.

Zuständig für:
Lingen (Ems)
Leistung:
Untersuchungen vor der Aufbringung von Klärschlamm auf den Boden Durchführung
Keine Treffer
Bezeichnung:
Untersuchungen vor der Aufbringung von Klärschlamm auf den Boden Durchführung
Beschreibung:

Leistungsbeschreibung

Klärschlamm darf auf landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzten Böden nur so aufgebracht werden, dass das Wohl der Allgemeinheit nicht beeinträchtigt wird. Die Aufbringung muss nach Art, Menge und Zeit auf den Nährstoffbedarf der Pflanzen ausgerichtet sein.

Aus diesem Grund sind Betreiber einer Abwasserbehandlungsanlage verpflichtet, vor dem erstmaligen Aufbringen von Klärschlamm auf landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzten Böden deren Gehalt an Schwermetallen durch Bodenuntersuchungen untersuchen zu lassen.
Der Boden muss ebenfalls auf den pH-Wert, den Gehalt an pflanzenverfügbarem Phosphat, Kalium und Magnesium untersucht worden sein. Die Kosten für die Durchführung dieser Bodenuntersuchung hat der Betreiber der Abwasserbehandlungsanlage zu tragen.

Außerdem muss auch der Klärschlamm auf den Gehalt an Schwermetallen und bestimmten anderen Stoffen untersucht werden.

An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt bei den staatlich anerkannten Untersuchungsstellen für Klärschlamm.

Die niedersächsischen Untersuchungsstellen finden Sie auf der Internetseite des Niedersächsischen Landesbetriebs für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN).

Welche Unterlagen werden benötigt?

Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Welche Gebühren fallen an?

Es fallen Gebühren nach der Allgemeinen Gebührenordnung (AllGO) des Landes Niedersachsen an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Welche Fristen muss ich beachten?

Die Bodenuntersuchungen sind im Abstand von längstens 10 Jahren zu wiederholen, die Klärschlammuntersuchungen im Abstand von längstens 6 Monaten.

Fachlich freigegeben durch

Niedersächsisches Ministerium für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz

Stelle:
Niedersächsischer Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN)
Adresse:
Am Sportplatz 23
26506 Norden
Fahrplan Fahrplan
Telefon:
04931 947-0
Fax:
04931 947-222


Fotos v.o.n.u.: k.A.