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Dienstleistungen von A bis Z

Die verschiedenen Dienstleistungen der Stadt werden an dieser Stelle umfassend erläutert. Rufen Sie detaillierte Beschreibungen, die zuständige Organisationseinheit und zugehörige Formulare auf.

Natürlich können Sie Ihr Anliegen während der Öffnungszeiten der Stadtverwaltung (siehe unten am Ende der Seite) auch persönlich mit uns besprechen. Telefonisch stehen wir Ihnen ebenfalls gerne für Fragen zur Verfügung.

Zuständig für:
Lingen (Ems)
Leistung:
Wirtschaftsprüferin/Wirtschaftsprüfer Wiederbestellung
Keine Treffer
Bezeichnung:
Wirtschaftsprüferin/Wirtschaftsprüfer Wiederbestellung
Beschreibung:

Leistungsbeschreibung

Die Bestellung als Wirtschaftsprüferin oder Wirtschaftsprüfer erlischt durch

  • Tod,
  • Verzicht oder
  • rechtskräftige Ausschließung aus dem Beruf.

Die Wiederbestellung ist zu versagen, wenn die Voraussetzungen für die Wiederbestellung nicht vorliegen.

Verfahrensablauf

Eine erneute Prüfung als Wirtschaftsprüferin oder Wirtschaftsprüfer ist nicht notwendig. Die zuständige Stelle kann allerdings im Einzelfall anordnen, dass sich die Bewerberin/der Bewerber der Prüfung oder Prüfungsteilen zu unterziehen hat, wenn die pflichtgemäße Ausübung des Berufes sonst nicht gewährleistet erscheint.

An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt bei der Wirtschaftsprüferkammer.

Dieses Verfahren kann auch über einen "Einheitlichen Ansprechpartner" abgewickelt werden. Bei dem "Einheitlichen Ansprechpartner" handelt es sich um ein besonderes Serviceangebot der Kommunen und des Landes für Dienstleistungserbringer.

Voraussetzungen

  • Eine ehemalige Wirtschaftsprüferin/ein ehemaliger Wirtschaftsprüfer kann wiederbestellt werden, wenn
    • die Bestellung aufgrund von Verzicht erloschen ist;
    • die rechtskräftige Ausschließung aus dem Beruf im Gnadenwege aufgehoben worden ist oder seit der rechtskräftigen Ausschließung mindestens acht Jahre vergangen sind;
    • die Bestellung zurückgenommen oder widerrufen ist und die Gründe, die für die Rücknahme oder den Widerruf maßgeblich gewesen sind, nicht mehr bestehen.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Welche Gebühren fallen an?

Es fallen Gebühren nach der Gebührenordnung der zuständigen Stelle an.

Welche Fristen muss ich beachten?

Es müssen keine Fristen beachtet werden.

Bearbeitungsdauer

§ 4b Wirtschaftsprüferordnung (WPO)

Bearbeitungsdauer: 3 Monate

Anträge / Formulare

Der Antrag muss schriftlich gestellt werden. Das Antragsformular finden Sie auf den Internetseiten der zuständigen Stelle.

Fachlich freigegeben durch

Niedersächsisches Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr

Zuständig für:
Lingen (Ems)
Leistung:
Wirtschaftsprüferin/Wirtschaftsprüfer Wiederbestellung


Fotos v.o.n.u.: k.A.