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Dienstleistungen von A bis Z

Die verschiedenen Dienstleistungen der Stadt werden an dieser Stelle umfassend erläutert. Rufen Sie detaillierte Beschreibungen, die zuständige Organisationseinheit und zugehörige Formulare auf.

Natürlich können Sie Ihr Anliegen während der Öffnungszeiten der Stadtverwaltung (siehe unten am Ende der Seite) auch persönlich mit uns besprechen. Telefonisch stehen wir Ihnen ebenfalls gerne für Fragen zur Verfügung.

Zuständig für:
Lingen (Ems)
Leistung:
Katastrophenschutz in der Umgebung eines Kernkraftwerks
Keine Treffer
Bezeichnung:
Katastrophenschutz in der Umgebung eines Kernkraftwerks
Beschreibung:

Leistungsbeschreibung

Trotz des hohen Sicherheitsstandards für Kernkraftwerke und der damit verbundenen Auflagen ist in Deutschland ein Unfall mit Freisetzungen radioaktiver Stoffe in die Umgebung nie mit hundertprozentiger Sicherheit auszuschließen. Dies gilt auch für kerntechnische Anlagen in den europäischen Nachbarstaaten. Deshalb werden in allen Staaten Vorkehrungen zum Schutz der Bevölkerung getroffen.


Aufgrund der föderalen Struktur der Bundesrepublik Deutschland kooperieren bei einem Notfall Behörden und Organisationen der verschiedenen Ebenen, um - bei einem Notfall in Deutschland zusammen mit den Betreibern - den Schutz der Bevölkerung zu gewährleisten.
 

Bei den Katastrophenschutzmaßnahmen, handelt es sich um kurzfristige Sofortmaßnahmen wie:

  • die Aufforderung zum Aufenthalt in Gebäuden zum Schutz gegen die radioaktive Strahlung, 
  • die Verteilung und Einnahme von Jodtabletten zur Minderung der Strahlenbelastung der Schilddrüse, 
  • die Evakuierung nach vorbereiteten Plänen als vorsorgliche Maßnahme und als Schutz der Bevölkerung, wenn sich eine große Menge radioaktiver Stoffe am Wohnort abgesetzt hat sowie 
  • die Warnung der Bevölkerung vor dem Verzehr frisch geernteter Lebensmittel und von Frischmilch.

Bei den grundlegenden Maßnahmen zur Strahlenschutzvorsorge handelt es sich um längerfristige Maßnahmen wie: 

  • Kontrolle des Handels mit Nahrungs- und Futtermitteln, 
  • Empfehlungen das individuelle Verhalten betreffend (z.B. Die Aufforderung Fenster und Türen zu schließen, den Aufenthalt im Freien zu vermeiden, Sandkästen abzudecken, etc.),
  • Maßnahmen im Bereich der Landwirtschaft (z.B. Tiere in den Stall bringen, frühzeitige Ernte, Waschen von Obst und Gemüse, etc.), 
  • Großflächige Dekontaminationsmaßnahmen oder 
  • Längerfristige Umsiedlung.

Die Bundesländer sind für den Bereich des Katastrophenschutzes mit den entsprechenden Katastrophenschutzmaßnahmen und der Bund vorwiegend für den Strahlenschutzvorsorgebereich sowie die dazugehörigen Maßnahmen zuständig.

An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis.

Anträge / Formulare

Spezielle Hinweise für - Landkreis Emsland

Die für den Katastrophenschutz zuständigen Behörden in Deutschland überarbeiten gegenwärtig ihre bestehenden Maßnahmenplanungen für den anlagenexternen Notfallschutz in der Umgebung von Kernkraftwerken. In Abstimmung mit der zuständigen Behörde Landkreis Emsland wurde entschieden, eine Neuauflage der Broschüre „Notfallschutz“ in der Umgebung des Kernkraftwerks Emsland zu veröffentlichen, sobald eine aktualisierte behördliche Maßnahmenplanung vorliegt. Die derzeitige Broschüre ist im Internet auf der Internetseite des Kernkraftwerks Emsland (http://www.rwe.com/web/cms/de/17066/rwe-power-ag/energietraeger/kernkraft/kkw-emsland/links-und-downloads/) verfügbar (Stand: März 2011).

Was sollte ich noch wissen?

Für jedes Einzugsgebiet wurde ein entsprechender Katastrophenschutzplan von den Katastrophenschutzbehörden entwickelt.

Bemerkungen

Text überprüft durch das Niedersächsische Ministerium für Inneres und Sport, aktualisiert am 24.03.2011

Stelle:
Landkreis Emsland - Fachbereich Sicherheit und Ordnung
Adresse:
Ordeniederung 1
49716 Meppen
Fahrplan Fahrplan
Postanschrift:
Postfach 15 62
49705 Meppen
Telefon:
05931 44-0
Fax:
05931 44-3621
Öffnungszeiten:

Öffnungszeiten 

Mo. - Do. 08:30 - 12:30 Uhr u. 14:30 - 16:00 Uhr
Fr. 08:30 - 12:30 Uhr

Ausländerbehörde seit 01.10.2009:
Mo., Di., Do. 08:30 - 12:30 Uhr u. 14:30 - 16:00 Uhr
Fr. 08:30 - 12:30 Uhr
Wichtig: Terminvereinbarung (telefonisch oder per E-Mail) erforderlich

Die Vorsprache ist grundsätzlich nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.

Fahrstuhl:
ja
Öffentliche Verkehrsmittel:
Haltestelle: Haltestelle Kreishaus:
Bus: 993
Rollstuhlgerecht:
ja

Mitarbeiter

Name:
Christoph Polke
Raum:
E 600
Telefon:
05931 44-1600
E-Mail über Kontaktformular:
Bezeichnung:
Katastrophenschutz Sonderplan Kernkraftwerk Emsland 2012
Seitenanzahl:
0
Download:
Externe URL: Formular 'Katastrophenschutz Sonderplan Kernkraftwerk Emsland 2012'
Bezeichnung:
Notfallschutzbroschüre AKW Emsland
Seitenanzahl:
15
Download:
Download: Formular 'Notfallschutzbroschüre AKW Emsland'


Fotos v.o.n.u.: k.A.