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Dienstleistungen von A bis Z

Die verschiedenen Dienstleistungen der Stadt werden an dieser Stelle umfassend erläutert. Rufen Sie detaillierte Beschreibungen, die zuständige Organisationseinheit und zugehörige Formulare auf.

Natürlich können Sie Ihr Anliegen während der Öffnungszeiten der Stadtverwaltung (siehe unten am Ende der Seite) auch persönlich mit uns besprechen. Telefonisch stehen wir Ihnen ebenfalls gerne für Fragen zur Verfügung.

Zuständig für:
Lingen (Ems)
Leistung:
Futtermittelrecht - Amtliche Bescheinigung
Keine Treffer
Bezeichnung:
Futtermittelrecht - Amtliche Bescheinigung
Beschreibung:

Leistungsbeschreibung

Für den grenzüberschreitenden Handel mit Futtermitteln können, je nach Exportland, unterschiedliche Bescheinigungen notwendig sein (z.B. Free-Sale- Zertifikat, Export-Zertifikat, Amtliche Bescheinigung zur Zulassung, Registrierung).

An wen muss ich mich wenden?

Wenden Sie sich an das Niedersächsische Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit.

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Angaben zum Produkt mit Deklaration
  • Untersuchungszeugnis
  • Angaben zu Herstellungsdatum und Menge
  • Angaben zum Exportland und Exportdatum

Welche Gebühren fallen an?

Welche Fristen muss ich beachten?

Die Antragstellung muss vor dem geplanten Export des Produktes erfolgen.

Rechtsgrundlage

  • jeweilige Importbestimmungen der Empfängerstaaten (derzeit 203)
Stelle:
Niedersächsisches Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (LAVES)
Adresse:
Röverskamp 5
26203 Wardenburg
Postanschrift:
Postfach 39 49
26029 Oldenburg (Oldenburg)
Telefon:
0441 570 26-0
Fax:
0441 570 26-179


Fotos v.o.n.u.: k.A.