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Dienstleistungen von A bis Z

Die verschiedenen Dienstleistungen der Stadt werden an dieser Stelle umfassend erläutert. Rufen Sie detaillierte Beschreibungen, die zuständige Organisationseinheit und zugehörige Formulare auf.

Natürlich können Sie Ihr Anliegen während der Öffnungszeiten der Stadtverwaltung (siehe unten am Ende der Seite) auch persönlich mit uns besprechen. Telefonisch stehen wir Ihnen ebenfalls gerne für Fragen zur Verfügung.

Zuständig für:
Lingen (Ems)
Leistung:
Futtermittelunternehmen - Zulassung / Registrierung nach Nationalen Regelungen / Verordnungen
Keine Treffer
Bezeichnung:
Futtermittelunternehmen - Zulassung / Registrierung nach Nationalen Regelungen / Verordnungen
Beschreibung:

Leistungsbeschreibung

Zusätzlich zur EU-Zulassung / Registrierung ist für den Betrieb eines Futtermittelunternehmens eine Zulassung / Registrierung nach Nationalen Regelungen bzw. Verordnungen notwendig:

  • Erteilung einer Genehmigung nach der Futtermittelverordnung (FuttMV)
  • Zulassung nach § 29 i.V.m. § 28 FuttMV (Dekontaminationsbetriebe; Trocknungsbetriebe; Drittlandvertreter)
  • Registrierung nach § 31i.V.m § 30 FuttMV (Drittlandvertreter)

Änderungen müssen der zuständigen Stelle mitgeteilt werden.

An wen muss ich mich wenden?

Wenden Sie sich an das Niedersächsische Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit.

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Schriftlicher Antrag mit Angaben zu Tätigkeiten
  • Drittlandvertreter-Erklärung gemäß § 29 FuttMV / § 31 FuttMV

Welche Gebühren fallen an?

Welche Fristen muss ich beachten?

Die Antragstellung muss vor Aufnahme der Tätigkeit erfolgen.

Stelle:
Niedersächsisches Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (LAVES)
Adresse:
Röverskamp 5
26203 Wardenburg
Postanschrift:
Postfach 39 49
26029 Oldenburg (Oldenburg)
Telefon:
0441 570 26-0
Fax:
0441 570 26-179


Fotos v.o.n.u.: k.A.