Sie sind hier: Startseite > Politik, Rathaus & Service > Was erledige ich wo? > Dienstleistungen von A bis Z
pfeil2

Dienstleistungen von A bis Z

Die verschiedenen Dienstleistungen der Stadt werden an dieser Stelle umfassend erläutert. Rufen Sie detaillierte Beschreibungen, die zuständige Organisationseinheit und zugehörige Formulare auf.

Natürlich können Sie Ihr Anliegen während der Öffnungszeiten der Stadtverwaltung (siehe unten am Ende der Seite) auch persönlich mit uns besprechen. Telefonisch stehen wir Ihnen ebenfalls gerne für Fragen zur Verfügung.

Zuständig für:
Lingen (Ems)
Leistung:
Fischmehl, fischmehlhaltige Futtermittel, Blutprodukte oder Blutmehle, Di- und Tricalciumphosphate: Herstellung, Lagerung, Einsatz - Genehmigung
Keine Treffer
Bezeichnung:
Fischmehl, fischmehlhaltige Futtermittel, Blutprodukte oder Blutmehle, Di- und Tricalciumphosphate: Herstellung, Lagerung, Einsatz - Genehmigung
Beschreibung:

Leistungsbeschreibung

Herstellung, Lagerung und Einsatz von Fischmehl, fischmehlhaltigen Futtermitteln, Blutprodukten oder Blutmehlen, Di- und Tricalciumphosphaten sind genehmigungspflichtig.

An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt beim Niedersächsischen Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Gewerbliche Hersteller: Antrag zur Genehmigung der Herstellung

Landwirte: Antrag auf Erteilung einer Genehmigung mit Bestätigung der Landwirtschaftskammer Niedersachsen

Welche Gebühren fallen an?

Welche Fristen muss ich beachten?

Die Antragstellung muss vor Aufnahme der Tätigkeit erfolgen.

Anträge / Formulare

Auf der Webseite des Niedersächsischen Landesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit finden Sie die Antragsformulare.

Stelle:
Niedersächsisches Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (LAVES)
Adresse:
Röverskamp 5
26203 Wardenburg
Postanschrift:
Postfach 39 49
26029 Oldenburg (Oldenburg)
Telefon:
0441 570 26-0
Fax:
0441 570 26-179


Fotos v.o.n.u.: k.A.