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Dienstleistungen von A bis Z

Die verschiedenen Dienstleistungen der Stadt werden an dieser Stelle umfassend erläutert. Rufen Sie detaillierte Beschreibungen, die zuständige Organisationseinheit und zugehörige Formulare auf.

Natürlich können Sie Ihr Anliegen während der Öffnungszeiten der Stadtverwaltung (siehe unten am Ende der Seite) auch persönlich mit uns besprechen. Telefonisch stehen wir Ihnen ebenfalls gerne für Fragen zur Verfügung.

Zuständig für:
Lingen (Ems)
Leistung:
Fahrerlaubnis: Verlängerung - Fahrerlaubnis der Klassen C und D
Keine Treffer
Bezeichnung:
Fahrerlaubnis: Verlängerung - Fahrerlaubnis der Klassen C und D
Beschreibung:

Leistungsbeschreibung

Fahrerlaubnisse für die Klassen C, CE, CE79, C1, C1E (Lkw) und D, DE, D1, D1E (Bus) werden befristet erteilt und können verlängert werden.

Die Fahrerlaubnis dieser Klassen wird längstens für folgende Zeiträume erteilt bzw. verlängert:

  • Klassen C1, C1E:
    • gültig bis zur Vollendung des 50. Lebensjahres
    • nach Vollendung des 45. Lebensjahres der Bewerberin oder des Bewerbers: für fünf Jahre
  • Klassen C, CE, CE79, D, D1, DE und D1E: für fünf Jahre

Hinweis: Mit der Verlängerung wird ein neuer Führerschein ausgestellt.

An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis und der kreisfreien Stadt, in dem der Hauptwohnsitz ist.

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebestätigung
  • bisheriger Führerschein
  • ein aktuelles Lichtbild (biometrisch), das den Bestimmungen der Passverordnung vom 19. Oktober 2007 (BGBl. I S. 2007, 2386) entspricht
  • augenärztliches Gutachten über die Untersuchung des Sehvermögens beziehungsweise Zeugnis eines Augenarztes gemäß § 12 Abs. 6 i.V.m. Anlage 6 Fahrerlaubnisverordnung (FeV). Dieses Gutachten können Sie von Ihrem Augenarzt oder von einem Betriebs- und Arbeitsmediziner erstellen lassen. Bei Antragstellung darf die Bescheinigung nicht älter als zwei Jahre sein.
  • ärztliche Bescheinigung über die körperliche und geistige Eignung auf amtlichem Vordruck gemäß § 11 Abs. 9 i.V.m Anlage 5 FeV. Für diese Bescheinigung gibt es einen amtlichen Vordruck, über den die Ärzte im Regelfall verfügen. Sie können die Bescheinigung von jedem Arzt erstellen lassen. Bei Antragstellung darf die Bescheinigung nicht älter als ein Jahr sein.
  • für die Verlängerung der Klassen D, DE, D1 und D1E (BUS)
    • ab dem 50. Lebensjahr:
      • zusätzlich ein leistungspsychologisches Gutachten nach § 11 Abs. 9 i.V.m Anlage 5 Nr. 2 FeV.
        • Die leistungspsychologische Untersuchung beinhaltet beispielsweise eine Überprüfung der Belastbarkeit, Reaktionsfähigkeit, Orientierungsleistung und Konzentrationsfähigkeit. Der Nachweis über die Erfüllung dieser besonderen Anforderungen erfolgt durch ein betriebs- oder arbeitsmedizinisches Gutachten oder durch ein Gutachten einer amtlich anerkannten Begutachtungsstelle für Fahreignung. Bei Antragstellung darf die Bescheinigung nicht älter als ein Jahr sein.
    • Für die Führerscheinklasse D ist ein Führungszeugnis der Belegart "0" (Behördliches Führungszeugnis) bei der Wohnsitzgemeinde zu beantragen. Dieses wird vom Bundesamt für Justiz direkt an die Fahrerlaubnisbehörde geschickt. Ein privates Führungszeugnis ist nicht ausreichend.

Welche Gebühren fallen an?

Welche Fristen muss ich beachten?

Der Antrag sollte spätestens acht Wochen vor dem Ablauf der Gültigkeit der bisherigen Fahrerlaubnis gestellt werden.

Anträge / Formulare

Der Antrag muss persönlich gestellt werden.

Fachlich freigegeben durch

AG Kommunenredaktion

Stelle:
Landkreis Emsland - Fachbereich Straßenverkehr
Adresse:
Ordeniederung 1
49716 Meppen
Fahrplan Fahrplan
Postanschrift:
Postfach 15 62
49705 Meppen
Telefon:
05931 44-0
Fax:
05931 44-3621
Öffnungszeiten:

Führerscheinstelle:

Nur nach vorheriger Online-Terminvereinbarung


GESONDERTE ÖFFNUNGSZEITEN für KFZ:

KFZ: Die Vorsprache ist grundsätzlich nur nach vorheriger Online-Terminvereinbarung möglich.
Meppen, Kfz-Zulassung:
Mo., Mi., Fr.: 08:00 - 12:00 Uhr
Di. u. Do.: 08:00 - 15:00 Uhr
Samstag: 09:00 - 11:30 Uhr (nur mit Termin)

Aschendorf/Lingen, Kfz-Zulassung:
Mo., Mi.: 08:00 - 15:00 Uhr
Di., Do., Fr.: 08:00 - 12:00 Uhr

Die Vorsprache ist grundsätzlich nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.

Fahrstuhl:
ja
Öffentliche Verkehrsmittel:
Haltestelle: Haltestelle Kreishaus:
Bus: 993
Rollstuhlgerecht:
ja

Mitarbeiter

Name:
Jan-Marco Diers
Raum:
K II, 12
Telefon:
05931 44-4012
E-Mail über Kontaktformular:
Name:
Lara Wilmes
Raum:
K II, 10
Telefon:
05931 44-5017
E-Mail über Kontaktformular:
Name:
Nico Gudewill
Raum:
K II, 10
Telefon:
05931 44-5010
E-Mail über Kontaktformular:
Name:
Tobias Schütte
Raum:
K II, 11
Telefon:
05931 44-4011
E-Mail über Kontaktformular:
Bezeichnung:
Merkblatt zum Erhalt des Führerscheins
Seitenanzahl:
0
Download:
Download: Formular 'Merkblatt zum Erhalt des Führerscheins'


Fotos v.o.n.u.: k.A.