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Dienstleistungen von A bis Z

Die verschiedenen Dienstleistungen der Stadt werden an dieser Stelle umfassend erläutert. Rufen Sie detaillierte Beschreibungen, die zuständige Organisationseinheit und zugehörige Formulare auf.

Natürlich können Sie Ihr Anliegen während der Öffnungszeiten der Stadtverwaltung (siehe unten am Ende der Seite) auch persönlich mit uns besprechen. Telefonisch stehen wir Ihnen ebenfalls gerne für Fragen zur Verfügung.

Zuständig für:
Lingen (Ems)
Leistung:
Sachverständigenwesen: Beendigung der SV-Tätigkeit
Keine Treffer
Bezeichnung:
Sachverständigenwesen: Beendigung der SV-Tätigkeit
Beschreibung:

Leistungsbeschreibung

Zu den Aufgaben der Kammern gehört es, Sachverständige zur Erstellung von Gutachten über gewerbliche Leistungen, Waren und Preise zu bestellen und zu vereidigen.

Die Tätigkeit des Sachverständigen ist beendet, wenn die öffentliche Bestellung erlischt. Das ist der Fall, wenn

  • der Sachverständige gegenüber der jeweiligen Berufskammer erklärt, dass er nicht mehr als öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger tätig sein will,
  • der Sachverständige seine Hauptniederlassung aus dem Bezirk der Kammer verlegt,
  • die Zeit, für die der Sachverständige öffentlich bestellt ist, abläuft,
  • der Sachverständige das 68. Lebensjahr vollendet hat,
  • die Kammer die öffentliche Bestellung zurücknimmt oder widerruft.  

Der Sachverständige hat nach Erlöschen der öffentlichen Bestellung der Kammer Bestellungsurkunde, Ausweis und Rundstempel zurückzugeben.

An wen muss ich mich wenden?

Wenden Sie sich an Ihre zuständige Kammer.

Was sollte ich noch wissen?

Die Kammer (HwK, IHK) macht das Erlöschen der Bestellung in ihrem Mitteilungsorgan (Zeitschrift, Newsletter usw.) bekannt. Weitergehende Informationen erhalten Sie auf den Seiten des Instituts für Sachverständigenwesen.



Fotos v.o.n.u.: k.A.