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Dienstleistungen von A bis Z

Die verschiedenen Dienstleistungen der Stadt werden an dieser Stelle umfassend erläutert. Rufen Sie detaillierte Beschreibungen, die zuständige Organisationseinheit und zugehörige Formulare auf.

Natürlich können Sie Ihr Anliegen während der Öffnungszeiten der Stadtverwaltung (siehe unten am Ende der Seite) auch persönlich mit uns besprechen. Telefonisch stehen wir Ihnen ebenfalls gerne für Fragen zur Verfügung.

Zuständig für:
Lingen (Ems)
Leistung:
Prüfingenieure für Standsicherheit: Anerkennung
Keine Treffer
Bezeichnung:
Prüfingenieure für Standsicherheit: Anerkennung
Beschreibung:

Leistungsbeschreibung

Prüfingenieure/innen prüfen und bescheinigen in ihrem jeweiligen Fachbereich im Auftrag der Bauaufsichtsbehörde die Einhaltung bauordnungsrechtlicher Anforderungen. Prüfingenieure/innen sind im Rahmen der ihnen obliegenden Prüfaufgaben unabhängig und an Weisungen nicht gebunden.

Die Anerkennung als Prüfingenieur/in für Standsicherheit erfolgt nur, wenn die allgemeinen Voraussetzungen sowie die besonderen Voraussetzungen für den Fachbereich Standsicherheit (u. a. Nachweis der Berufserfahrung und der besonderen Kenntnisse) erfüllt ist und nachgewiesen werden konnte. Das Prüfungsverfahren zur Anerkennung beinhaltet eine mündliche Prüfung.

An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt beim Niedersächsischen Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung.

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Lebenslauf
  • Kopie der Abschluss und Befähigungszeugnisse
  • Nachweis über Beantragung eines Führungszeugnisses zur Vorlage bei einer Behörde (Belegart O oder P)
  • Angaben über Niederlassungen und Beteiligungen an Gesellschaften
  • Nachweis über die Erfüllung der besonderen Anerkennungsvoraussetzungen (u. a. Nachweis der Berufserfahrung und der besonderen Kenntnisse)

Welche Gebühren fallen an?

Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Gebühr: EUR 540,00 - 2.150

Welche Fristen muss ich beachten?

Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Anträge / Formulare

Der Antrag ist formlos möglich.

Was sollte ich noch wissen?

Der Antragsteller/die Antragstellerin muss das 35. Lebensjahr vollendet und darf das 60. Lebensjahr zur Zeit der Antragsstellung noch nicht überschritten haben.

Fachlich freigegeben durch

Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung

Stelle:
Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung
Adresse:
Hinrich-Wilhelm-Kopf-Platz 2
30159 Hannover
Postanschrift:
Postfach 1 41
30001 Hannover
Telefon:
0511 120-0
Fax:
0511 120-4298


Fotos v.o.n.u.: k.A.