Die verschiedenen Dienstleistungen der Stadt werden an dieser Stelle umfassend erläutert. Rufen Sie detaillierte Beschreibungen, die zuständige Organisationseinheit und zugehörige Formulare auf.
Natürlich können Sie Ihr Anliegen während der Öffnungszeiten der Stadtverwaltung (siehe unten am Ende der Seite) auch persönlich mit uns besprechen. Telefonisch stehen wir Ihnen ebenfalls gerne für Fragen zur Verfügung.
Sie werden durch das komplizierte System der Sozialleistungen „gelotst“.
Ab dem 01.01.2024 sieht das Kinder- und Jugendstärkungsgesetz im Vorfeld auf die Zusammenführung aller Hilfen für Kinder und Jugendliche mit und ohne Behinderung unter dem „Dach der Jugendhilfe“ die Einrichtung von Verfahrenslotsinnen und Verfahrenslotsen vor. Diese haben einerseits die Aufgabe, die Jugendämter strukturell in ihrer inklusiven Ausrichtung und in Fragen des organisatorischen Verwaltungsumbaus zu beraten und andererseits auch die Aufgabe, anspruchsberechtigte Kinder, Jugendliche, junge Menschen und deren Personensorge- und Erziehungsberechtigte zu informieren, zu beraten und durch Antragsverfahren bei unterschiedlichen Behörden zu begleiten.
Bitte wenden Sie sich an Ihr örtliches Jugendamt.
Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung