Sie sind hier: Startseite > Politik, Rathaus & Service > Was erledige ich wo? > Dienstleistungen von A bis Z
pfeil2

Dienstleistungen von A bis Z

Die verschiedenen Dienstleistungen der Stadt werden an dieser Stelle umfassend erläutert. Rufen Sie detaillierte Beschreibungen, die zuständige Organisationseinheit und zugehörige Formulare auf.

Natürlich können Sie Ihr Anliegen während der Öffnungszeiten der Stadtverwaltung (siehe unten am Ende der Seite) auch persönlich mit uns besprechen. Telefonisch stehen wir Ihnen ebenfalls gerne für Fragen zur Verfügung.

1 / 1
► Online beantragen
Erntezulassungsregister
Bezeichnung:
Forstsamen- oder Forstpflanzenbetrieb: Anzeige
Beschreibung:

Leistungsbeschreibung

Jeder Betrieb, der forstliches Vermehrungsgut in den Verkehr bringen will, muss sich bei der zuständigen Landesstelle für forstliches Vermehrungsgut anmelden. Bei Erfüllung der Voraussetzungen kann der Betrieb zugelassen werden. Er bekommt dann eine Betriebsnummer. Diese wird an die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) gemeldet und dort in einem bundesweiten Register geführt. Die Betriebsnummer muss auf Lieferscheinen von forstlichem Vermehrungsgut angegeben werden.

Verfahrensablauf

Nach dem Einreichen der notwendigen Unterlagen werden diese von der Landesstelle für forstliches Vermehrungsgut geprüft. Sofern die Voraussetzungen nach den Unterlagen gegeben sind, wird der Betrieb in einem Vor-Ort-Termin in Augenschein genommen und die verantwortliche Person befragt. Sofern sich daraus keine Hinderungsgründe ergeben, wird dem Betrieb die Betriebsnummer nach dem FoVG mitgeteilt und die Betriebsneuanmeldung der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) zur Eintragung in das Nationale Register gemeldet.

  • Digitales Erntezulassungsregister öffnen
  • Kontaktformular ausfüllen
  • Erforderliche Unterlagen (s. o.) anhängen
  • Per Briefpost erhalten Sie nach dem Ortstermin einen Bescheid.
     

An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt bei der Landesstelle für forstliches Vermehrungsgut im Niedersächsischen Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft, Verbraucherschutz und Landesentwicklung.

Dieses Verfahren kann auch über einen "Einheitlichen Ansprechpartner" abgewickelt werden. Bei dem "Einheitlichen Ansprechpartner" handelt es sich um ein besonderes Serviceangebot der Kommunen und des Landes für Dienstleistungserbringer.

Voraussetzungen

Der Betrieb muss

  • seinen Firmensitz in Niedersachsen haben, 
  • über die erforderlichen technischen Einrichtungen verfügen
  • und eine verantwortliche Personen mit den notwendigen fachlichen Kenntnissen und Erfahrungen verfügen.

Welche dies im Einzelfall sind, ist von der Art des beantragten Betriebes abhängig.

Arten des Betriebes können sein: 

  • Klenge, 
  • Forstbaumschule, 
  • waldbesitzende Person, 
  • Saat- und Pflanzgutbetrieb, 
  • Händler von Vermehrungsgut, 
  • Ernteunternehmer von Vermehrungsgut.
     

Welche Unterlagen werden benötigt?

Angaben zum Namen des Betriebes, der Rechtsform, der Adresse, der Telefonnummer, der Mailadresse, des Namens der verantwortlichen Person nach dem FoVG, der beruflichen Qualifikation der verantwortlichen Person.

Ob weitere Unterlagen benötigt werden, hängt von der Art des Betriebes ab.
 

Welche Gebühren fallen an?

Die Höhe der Gebühren ergibt sich - gemäß Anlage 1 zu § 1 Absatz 1 Allgemeine Gebührenordnung des Landes Niedersachsen Nr. 95.4.5  -  je nach Zeitaufwand.

Gebühr: EUR 120,00 - 650,00

Welche Fristen muss ich beachten?

Sie müssen den Betrieb innerhalb eines Monats nach Aufnahme der Betriebsaktivität anmelden.

Bearbeitungsdauer

maximal 3 Monate

Anträge / Formulare

Formloser schriftlicher Antrag über das Kontaktformular des elektronischen Erntezulassungsregisters

Rechtsbehelf

Gegen den Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe beim zuständigen Verwaltungsgericht Klage erhoben werden.

Was sollte ich noch wissen?

Angemeldete Forstsamen- und Forstpflanzenbetriebe sind nach Forstvermehrungsgutgesetz (FoVG) und der Forstvermehrungsgut-Durchführungsverordnung (FoVDV) zu einer gesonderten Buchführung verpflichtet. Diese ist 10 Jahre aufzubewahren.

Die Betriebe (Grundstücke, Geschäftsräume, Betriebsstätten und Transportmittel) können von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Landesstelle für forstliches Vermehrungsgut zu Geschäftszeiten jederzeit betreten werden. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter können Prüfungen vornehmen, Proben entnehmen und geschäftliche Unterlagen einsehen.

Fachlich freigegeben durch

Niedersächsisches Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz

Mitarbeiter

Name:
David Staufenbiel
Postanschrift:
Rathausplatz 1
27472 Cuxhaven
Telefon:
+49 4721 700328
Telefax:
+49 4721 700902
E-Mail über Kontaktformular:
Name:
Dorte Nette
Postanschrift:
Auf dem Michaeliskloster 4
21335 Lüneburg
Abteilung:
Kreisentwicklung, Wirtschaft, Klimaschutz
Raum:
Gebäude 1, Eingang C, Raum 21
Telefon:
+49 4131 26-1765
Telefax:
+49 4131 26-2765
E-Mail über Kontaktformular:
Name:
Sabrina Blohm
Postanschrift:
Rathausplatz 1
27472 Cuxhaven
Raum:
Raum E.49, Erdgeschoss
Telefon:
04721 700-303
Telefax:
04721 700-902
E-Mail über Kontaktformular:
Anrede:
Frau
Name:
Evelyn Rybacki
Telefax:
04921 87-101717
E-Mail über Kontaktformular:
Anrede:
Frau
Name:
Kerstin Lüders
Position:
Einheitliche Ansprechpartnerin
Postanschrift:
Am Französischen Garten 1
29221 Celle
Abteilung:
Wirtschaftsförderung
Raum:
309
Telefon:
05141 12-9404
E-Mail über Kontaktformular:
Anrede:
Frau
Name:
Lara Bemboom
Raum:
1. Etage Raum 138
Anrede:
Herr
Name:
Jörg Burmeister
Telefon:
05371 82-404
Anrede:
Herr
Name:
Michael Lüer
Postanschrift:
Medenheimer Str. 6/8
37154 Northeim
Telefon:
+49 5551 708-388
E-Mail über Kontaktformular:


Fotos v.o.n.u.: k.A.