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Dienstleistungen von A bis Z

Die verschiedenen Dienstleistungen der Stadt werden an dieser Stelle umfassend erläutert. Rufen Sie detaillierte Beschreibungen, die zuständige Organisationseinheit und zugehörige Formulare auf.

Natürlich können Sie Ihr Anliegen während der Öffnungszeiten der Stadtverwaltung (siehe unten am Ende der Seite) auch persönlich mit uns besprechen. Telefonisch stehen wir Ihnen ebenfalls gerne für Fragen zur Verfügung.

Zuständig für:
Lingen (Ems)
Leistung:
Planfeststellung
Keine Treffer
Bezeichnung:
Planfeststellung
Beschreibung:

Leistungsbeschreibung

Die Planfeststellung ist ein förmliches Verwaltungsverfahren zur verbindlichen behördlichen Feststellung eines Planes. Dabei werden alle öffentlich-rechtlichen Beziehungen zwischen dem Träger des Vorhabens und den durch den Plan Betroffenen rechtsgestaltend geregelt. Ohne die Planfeststellung wären bei größeren Vorhaben eine Vielzahl von öffentlich-rechtlichen Verfahren durchzuführen, die eine effiziente und konsistente Planung nahezu unmöglich machen würden.

Insbesondere die Errichtung und Änderung von Bergbahnen, Energiefreileitungen ab 110 kV, Flughäfen und Landeplätzen, Gasversorgungsleitungen über 300 mm, der Deichbau und Gewässerausbau, Eisenbahnstrecken, Bundes- und Landesstraßen sowie Autobahnen unterliegen grundsätzlich der Planfeststellung.

An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt beim Bund und beim Land, die diese Aufgabe ggf. an untergeordnete Ebenen übertragen können.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Welche Gebühren fallen an?

Es fallen Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Welche Fristen muss ich beachten?

Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Rechtsgrundlage

§§ 72 bis 77 Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVfG)
i.V.m. speziellen Fachgesetzen, z. B. Bundesfernstraßengesetz (FStrG)

Stelle:
Landkreis Emsland - Fachbereich Hochbau
Adresse:
Ordeniederung 1
49716 Meppen
Fahrplan Fahrplan
Postanschrift:
Postfach 15 62
49705 Meppen
Telefon:
05931 44-0
Fax:
05931 44-3621
Öffnungszeiten:

Mo. - Do. 08:30 - 12:30 Uhr u. 14:30 - 16:00 Uhr
Fr. 08:30 - 12:30 Uhr

Die Vorsprache ist grundsätzlich nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.

Fahrstuhl:
ja
Öffentliche Verkehrsmittel:
Haltestelle: Haltestelle Kreishaus:
Bus: 993
Rollstuhlgerecht:
ja


Fotos v.o.n.u.: k.A.