Die verschiedenen Dienstleistungen der Stadt werden an dieser Stelle umfassend erläutert. Rufen Sie detaillierte Beschreibungen, die zuständige Organisationseinheit und zugehörige Formulare auf.
Natürlich können Sie Ihr Anliegen während der Öffnungszeiten der Stadtverwaltung (siehe unten am Ende der Seite) auch persönlich mit uns besprechen. Telefonisch stehen wir Ihnen ebenfalls gerne für Fragen zur Verfügung.
Die Wirtschaftsprüferkammer kann genehmigen, dass Personen, die in einem Drittstaat als
gesetzliche Vertreterinnen/gesetzliche Vertreter von Wirtschaftsprüfungsgesellschaften sein können, wenn die Voraussetzungen für ihre Ermächtigung oder Bestellung den Vorschriften der Wirtschaftsprüferordnung (WPO) im Wesentlichen entsprechen.
Die zuständige Stelle nimmt die Registrierungsanträge nach der Übergangsentscheidung bzw. § 134 WPO entgegen.
Die Zuständigkeit liegt bei der Wirtschaftsprüferkammer (WPK).
Dieses Verfahren kann auch über einen "Einheitlichen Ansprechpartner" abgewickelt werden. Bei dem "Einheitlichen Ansprechpartner" handelt es sich um ein besonderes Serviceangebot der Kommunen und des Landes für Dienstleistungserbringer.
Es fallen Gebühren nach der Gebührenordnung der Wirtschaftsprüferkammer an.
Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
§ 4b Wirtschaftsprüferordnung (WPO)
Wirtschaftsprüferkammer
Niedersächsisches Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr
Montag bis Donnerstag 9 bis 15 Uhr und Freitag 9 bis 12 oder nach telefonischer Vereinbarung