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Dienstleistungen von A bis Z

Die verschiedenen Dienstleistungen der Stadt werden an dieser Stelle umfassend erläutert. Rufen Sie detaillierte Beschreibungen, die zuständige Organisationseinheit und zugehörige Formulare auf.

Natürlich können Sie Ihr Anliegen während der Öffnungszeiten der Stadtverwaltung (siehe unten am Ende der Seite) auch persönlich mit uns besprechen. Telefonisch stehen wir Ihnen ebenfalls gerne für Fragen zur Verfügung.

Zuständig für:
Lingen (Ems)
Leistung:
Beratung für Patientinnen und Patienten sowie deren Angehörige
Keine Treffer
Bezeichnung:
Beratung für Patientinnen und Patienten sowie deren Angehörige
Beschreibung:

Leistungsbeschreibung

Wenn Sie ein Anliegen oder eine Beschwerde bezüglich ihrer gesundheitlichen Versorgung haben, können Sie diese an den/die Landespatientenschutzbeauftragte/n richten.

Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Büros der/des Landespatientenschutzbeauftragten, welches innerhalb des Ministeriums für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung als zentrale Anlaufstelle für Angelegenheiten von Patientinnen, Patienten sowie deren Angehörigen etabliert wurde, bieten nach Erhalt Ihres Anliegens eine maßgeschneiderte Beratung für die betroffenen Personen an.

Ihr Anliegen oder Ihre Beschwerde können Sie auch anonym postalisch beim Büro der/des Landespatientenschutzbeauftragten einreichen.

Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Büros der/des Landespatientenschutzbeauftragten haben keine aufsichtsrechtlichen Befugnisse und führen keine Rechtsberatung durch. 

Teaser

Das Patientenanliegen bietet allen Bürgern Niedersachsens die Möglichkeit, Anliegen und Beschwerden zur gesundheitlichen Versorgung in Niedersachsen vorzutragen.

Verfahrensablauf

Sie übersenden Ihr Anliegen. Nach Entgegennahme Ihres Anliegens wird der Inhalt geprüft und Sie erhalten anschließend eine individuelle Antwort. Je nach Art des Anliegens wird Ihnen eine Beratung angeboten. Falls Sie das Anliegen für einen An- oder Zugehörigen stellen, wird zudem der Nachweis einer Stellvertretung geprüft.

Voraussetzungen

Jede Bürgerin und jeder Bürger kann ihr oder sein Anliegen vortragen. Wenn Sie das Anliegen für einen An- oder Zugehörigen einreichen wollen, dann ist in der weiteren Bearbeitung eine Vollmacht oder eine Genehmigung oder Erlaubnis der betroffenen Person notwendig.

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Ggf. Nachweis der Bevollmächtigung inklusive Kopie des Personalausweises

Welche Gebühren fallen an?

Gebühr: gebührenfrei

Bemerkungen

Die Mitarbeitenden des Büros der/des Landespatientenschutzbeauftragten haben keine aufsichtsrechtlichen Befugnisse und führen keine Rechtsberatung durch.

Weiterführende Informationen

Fachlich freigegeben am

07.02.2024


Fotos v.o.n.u.: k.A.