Die verschiedenen Dienstleistungen der Stadt werden an dieser Stelle umfassend erläutert. Rufen Sie detaillierte Beschreibungen, die zuständige Organisationseinheit und zugehörige Formulare auf.
Natürlich können Sie Ihr Anliegen während der Öffnungszeiten der Stadtverwaltung (siehe unten am Ende der Seite) auch persönlich mit uns besprechen. Telefonisch stehen wir Ihnen ebenfalls gerne für Fragen zur Verfügung.
Die Niedersächsische Tierseuchenkasse übernimmt Kosten für bestimmte Entnahmen und Untersuchungen von Proben bei Rindern, Pferden, Schweinen, Schafen, Ziegen und Geflügel zur Untersuchung auf staatlich bekämpfte Tierseuchen.
Den Antrag auf die Beihilfe für Probenahme und Untersuchung stellen Sie auf dem Untersuchungsantrag, den Sie oder die probenehmende Tierarztpraxis über die HiTier-Datenbank generiert.
Die Zuständigkeit liegt in Niedersachsen bei der Niedersächsischen Tierseuchenkasse.
Einen Anspruch auf Leistungen der Tierseuchenkasse haben Sie nur dann, wenn Sie der Niedersächsischen Tierseuchenkasse Ihre Tiere zum Stichtag 3.1. eines jeden Jahres gemeldet und die daraus ermittelten Beiträge fristgerecht und vollständig bezahlt haben. Außerdem muss es sich um eine Untersuchung auf eine staatlich bekämpfte und somit anzeigepflichtige Tierseuche oder meldepflichtige Tierkrankheit handeln. Zudem muss in manchen Fällen ein Vorstandsbeschluss für die Übernahme der Kosten vorliegen.
Untersuchungsantrag aus HiTier
keine
Die Bearbeitungsdauer ist abhängig von der Vollständigkeit der Unterlagen und der Frage, ob die Tierhalterin oder der Tierhalter die tierseuchenrechtlichen Vorschriften eingehalten hat. Die gesetzliche Bearbeitungsfrist beträgt maximal 1 Jahr.
verwaltungsgerichtliche Klage
NIedersächsische Tierseuchenkasse