Die verschiedenen Dienstleistungen der Stadt werden an dieser Stelle umfassend erläutert. Rufen Sie detaillierte Beschreibungen, die zuständige Organisationseinheit und zugehörige Formulare auf.
Natürlich können Sie Ihr Anliegen während der Öffnungszeiten der Stadtverwaltung (siehe unten am Ende der Seite) auch persönlich mit uns besprechen. Telefonisch stehen wir Ihnen ebenfalls gerne für Fragen zur Verfügung.
Als Bürgerin oder Bürger der Europäischen Union können Sie grundsätzlich der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten widersprechen. Ihre Daten dürfen in der Regel dann nicht mehr verarbeitet werden, es sei denn, die jeweilige Stelle kann zwingende schutzwürdige Gründe nachweisen, die Ihre Interessen überwiegen. Daher müssen Sie Ihren Widerspruch grundsätzlich begründen und die Gründe müssen sich aus Ihrer Person ergeben. Anderes ergibt sich bei Vorliegen einer Ausnahme nach Art. 21 Absatz 6 DS-GVO. Demnach ist bei Verarbeitung u.a. zu statistischen Zwecken ein Widerspruch nicht möglich, wenn diese zur Erfüllung einer im öffentlichen Interesse liegenden Aufgabe erforderlich ist.
Personenbezogene Daten sind zum Beispiel:
Das Recht auf Widerspruch der Verarbeitung können Sie gegenüber öffentlichen und nicht-öffentlichen Stellen geltend machen. Öffentliche Stellen sind zum Beispiel Behörden wie das StBA, nicht-öffentliche Stellen sind etwa Wirtschaftsunternehmen, Verbände oder Vereine.
Den Widerspruch der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten müssen Sie direkt beim StBA anfordern.
Im Rahmen Ihrer datenschutzrechtlichen Selbstbestimmung können Sie unter bestimmten Voraussetzungen der elektronischen Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten beim Statistischen Bundesamt (StBA) widersprechen.
Wenn Sie persönlich vorsprechen, wird eine sofortige Erledigung oft nicht möglich sein. Auch wenn Sie anrufen, kann man Sie meist nicht sicher identifizieren. Daher sollten Sie den Widerspruch online oder per Post einreichen.
Widerspruch beim StBA online einreichen:
Sie können der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten widersprechen,
Sie können gegen die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten keinen Widerspruch einlegen, wenn
Es fallen für Sie keine Kosten an.
Sie müssen keine Fristen beachten.
Die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten muss mit Vorliegen aller Voraussetzungen unverzüglich gestoppt werden, das bedeutet, ohne schuldhafte Verzögerung seitens der Stelle, die die Daten verarbeitet. Grundsätzlich gilt, dass Sie spätestens 1 Monat, nachdem Sie den Widerspruch eingelegt haben, über die ergriffenen Maßnahmen informiert werden müssen. Sollte das nicht möglich sein, müssen Ihnen die Gründe für die Verzögerung und die verlängerte Frist mitgeteilt werden.
- Formulare: nein
- Onlineverfahren möglich: ja
- Schriftform erforderlich: nein
- Persönliches Erscheinen nötig: nein
Es sind keine allgemein geltenden Rechtsbehelfe vorgesehen.
Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat