Die verschiedenen Dienstleistungen der Stadt werden an dieser Stelle umfassend erläutert. Rufen Sie detaillierte Beschreibungen, die zuständige Organisationseinheit und zugehörige Formulare auf.
Natürlich können Sie Ihr Anliegen während der Öffnungszeiten der Stadtverwaltung (siehe unten am Ende der Seite) auch persönlich mit uns besprechen. Telefonisch stehen wir Ihnen ebenfalls gerne für Fragen zur Verfügung.
Seit dem 1.1.2018 unterliegen Investmentfonds mit ihren
der Körperschaftsteuer.
Mit der Befreiungsbescheinigung können Investmentfonds den steuerlichen Status ihrer steuerbegünstigten ausländischen Anleger nachweisen, damit der Investmentfonds teilweise oder vollständig steuerbefreit ist.
Ausländische Anleger können die Befreiungsbescheinigung beim Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) beantragen. Diese Befreiungsbescheinigung müssen die Anleger dann ihrem Investmentfonds im Original übermitteln.
Wenn keine Befreiungsbescheinigung beantragt oder dem Investmentfonds vorgelegt wird, unterliegen die Erträge des Investmentfonds, wenn diese nicht von der Besteuerung ausgenommen sind, der Körperschaftsteuer.
Steuerbegünstigte ausländische Anleger an Investmentfonds können unter bestimmten Voraussetzungen eine Befreiungsbescheinigung für eine vollständige oder teilweise Steuerbefreiung des Investmentfonds beantragen.
Den Antrag auf Erteilung der Befreiungsbescheinigung müssen Sie schriftlich beim Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) stellen.
oder
unterschrieben werden.
Hinweis:
Eine postalische Zustellung der Befreiungsbescheinigung ins Ausland ist nur möglich, wenn dies völkerrechtlich zulässig ist. Bei einigen Staaten ist es dem BZSt völkerrechtlich nicht erlaubt, die Statusbescheinigungen per Post zuzustellen (eine aktuelle Liste dieser Staaten finden Sie auf der Internetseite des BZSt unter “Fragen und Antworten”). In diesen Fällen ist die Angabe eines inländischen (deutschen) Empfangsbevollmächtigten zwingend erforderlich.
Bundeszentralamt für Steuern (BZSt)
Hinweis:
Deutsche steuerbegünstigte Anleger müssen ihre Befreiungsbescheinigung bei dem für sie zuständigen Finanzamt beantragen.
Den Antrag auf die Ausstellung einer Befreiungsbescheinigung können stellen:
Weitere Voraussetzungen:
und
oder
ist,
oder
oder
dient
und der ausländische Anleger
oder
Bei der Antragstellung für die Befreiungsbescheinigung müssen Sie einreichen:
keine
Bundesministerium für Finanzen (BMF)