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Dienstleistungen von A bis Z

Die verschiedenen Dienstleistungen der Stadt werden an dieser Stelle umfassend erläutert. Rufen Sie detaillierte Beschreibungen, die zuständige Organisationseinheit und zugehörige Formulare auf.

Natürlich können Sie Ihr Anliegen während der Öffnungszeiten der Stadtverwaltung (siehe unten am Ende der Seite) auch persönlich mit uns besprechen. Telefonisch stehen wir Ihnen ebenfalls gerne für Fragen zur Verfügung.

Zuständig für:
Lingen (Ems)
Leistung:
Befreiung von der Umsatzsteuer für freie Bildungseinrichtungen beantragen
Keine Treffer
Bezeichnung:
Befreiung von der Umsatzsteuer für freie Bildungseinrichtungen beantragen
Beschreibung:

Leistungsbeschreibung

Wenn Sie Inhaberin oder Inhaber einer freien Bildungseinrichtung (z.B. Nachhilfeinstitut) und verpflichtet sind, Umsatzsteuer zu zahlen, können Sie unter den untenstehenden Voraussetzungen eine Bescheinigung zur Befreiung von der Umsatzsteuer beantragen.

Teaser

Wenn Sie Inhaberin oder Inhaber einer freien Bildungseinrichtung sind, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine Bescheinigung beantragen.

Voraussetzungen

Eine Bescheinigung zur Befreiung von der Umsatzsteuer kann erteilt werden, wenn der Unterricht ordnungsgemäß auf einen Beruf oder auf eine vor einer juristischen Person des öffentlichen Rechts abzulegende Prüfung vorbereitet.

Zunächst ist ein Antrag bei dem zuständigen Regionalen Landesamt für Schule und Bildung zu stellen.

Betreibende einer freien Bildungseinrichtung müssen unter anderem die fachliche Kompetenz und die pädagogische Befähigung der eingesetzten Lehrkräfte nachweisen.  

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Ausgefüllter Antrag
  • Zeugnisse/Qualifikationsnachweise der eingesetzten Lehrpersonen
  • Arbeitspläne
  • Preisliste
  • Vertragsmuster
  • Raumpläne

Welche Gebühren fallen an?

Die Höhe der Gebühren richtet sich nach dem Verwaltungsaufwand und beträgt mindestens 25 Euro.

Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitungszeit beträgt circa acht Wochen. 

Rechtsbehelf

Bei einer Ablehnung der beantragten Bescheinigung ist der Verwaltungsrechtsweg eröffnet. Die Ablehnung wird mit einer konkreten Rechtsbehelfsbelehrung, aus der die Klagefrist sowie das zuständige Verwaltungsgericht ersichtlich sind, versehen.

Bemerkungen

Von den RLSB können nur Bescheinigungen zur Befreiung von der Umsatzsteuer für Bildungseinrichtungen ausgestellt werden, deren Leistungen sich an schulpflichtige Kinder und Jugendliche richten.

Fachlich freigegeben durch

Niedersächsisches Kultusministerium 

Fachlich freigegeben am

01.02.2022
Stelle:
Regionales Landesamt für Schule und Bildung Osnabrück
Adresse:
Mühleneschweg 8
49090 Osnabrück
Postanschrift:
Postfach 35 69
49025 Osnabrück
Telefon:
+49 541 77046-444
Fax:
+49 541 77046-300
Öffnungszeiten:

Telefonische Erreichbarkeit:

  • Mo. 7:30 - 16:00 Uhr
  • Di. 7:30 - 16:00 Uhr
  • Mi. 7:30 - 16:00 Uhr
  • Do. 7:30 - 16:00 Uhr
  • Fr. 7:30 - 13:00 Uhr


Fotos v.o.n.u.: k.A.