Die verschiedenen Dienstleistungen der Stadt werden an dieser Stelle umfassend erläutert. Rufen Sie detaillierte Beschreibungen, die zuständige Organisationseinheit und zugehörige Formulare auf.
Natürlich können Sie Ihr Anliegen während der Öffnungszeiten der Stadtverwaltung (siehe unten am Ende der Seite) auch persönlich mit uns besprechen. Telefonisch stehen wir Ihnen ebenfalls gerne für Fragen zur Verfügung.
Sie können Blindengeld beantragen, wenn Sie blind sind oder eine vergleichbar schwere Sehbeeinträchtigung haben.
Erfüllen Sie die Anspruchsvoraussetzung für den Bezug von Blindengeld hängt die Höhe der Leistung davon ab, ob Sie in einer stationären Einrichtung bzw. in einer besonderen Wohnform (Eingliederungshilfe) leben oder nicht.
Falls Sie in Niedersachsen außerhalb einer stationären Einrichtung oder besonderen Wohnform leben, beträgt das Blindengeld monatlich 410 Euro. Bestimmte Leistungen, insbesondere Leistungen aus der Pflegeversicherung, werden teilweise auf das Blindengeld angerechnet. In diesen Fällen würde sich das vorstehend genannte Blindengeld verringern.
Falls Sie in einer stationären Einrichtung oder besonderen Wohnform leben, beträgt das Blindengeld monatlich 205 Euro.
Wie Sie das Blindengeld verwenden, können Sie selber entscheiden.
Nach Ihrer Antragstellung wird die zuständige Stelle prüfen, ob Sie die Voraussetzungen für den Bezug von Blindengeld erfüllen.
Sollten für die Prüfung des Antrags Unterlagen oder Auskünfte fehlen, wird die zuständige Stelle diese von Ihnen zusätzlich anfordern.
Wenn Sie die Voraussetzungen zum Bezug von Blindengeld erfüllen, erhalten Sie einen Bescheid zur Höhe des Ihnen zustehenden Blindengeldes. Das Blindengeld bekommen Sie dann monatlich ausgezahlt. Ein Nachweis über die Verwendung ist nicht erforderlich.
Wenn Sie die Voraussetzung zum Bezug von Blindengeld nicht erfüllen, erhalten Sie einen ablehnenden Bescheid.
Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis und der kreisfreien Stadt, in dem/der Sie Ihren Wohnsitz haben.
oder,
Es fallen keine Gebühren an.
Das Blindengeld wird frühestens ab dem Ersten des Monats gezahlt, in dem der Antrag auf Blindengeld gestellt wird.
Die Bearbeitungsdauer hängt insbesondere von der Vollständigkeit der Angaben und der Vorlage der für die Antragsbearbeitung erforderlichen Nachweise ab.
Es besteht die Möglichkeit, das Landesblindengeld zugleich mit dem Antrag auf Feststellung der Schwerbehinderteneigenschaft nach dem Sozialgesetzbuch - Neuntes Buch (SGB IX) zu beantragen.
Informationen zum Landesblindengeld enthalten die Webseiten des Niedersächsischen Landesamts für Soziales, Jugend und Familie.
Es besteht die Möglichkeit, das Blindengeld zugleich mit dem Antrag auf Feststellung der Schwerbehinderteneigenschaft nach dem Sozialgesetzbuch - Neuntes Buch (SGB IX) (Schwerbehindertenausweis) zu beantragen.
Weitere Leistungen für Blinde können im Rahmen der Blindenhilfe nach dem Sozialgesetzbuch Zwölftes Buch (SGB XII) oder aus dem Landesblindenfonds gewährt werden.
Blinde und stark Sehbehinderte aus dem ehemaligen Regierungsbezirk Braunschweig können Unterstützung durch die Herzog-Wilhelm-Blindenstiftung erhalten.
Obwohl ein formloser Antrag möglich ist, wird von Ihnen im Nachgang das ausgefüllte Antragsformular benötigt.
Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung
3. Etage