Die verschiedenen Dienstleistungen der Stadt werden an dieser Stelle umfassend erläutert. Rufen Sie detaillierte Beschreibungen, die zuständige Organisationseinheit und zugehörige Formulare auf.
Natürlich können Sie Ihr Anliegen während der Öffnungszeiten der Stadtverwaltung (siehe unten am Ende der Seite) auch persönlich mit uns besprechen. Telefonisch stehen wir Ihnen ebenfalls gerne für Fragen zur Verfügung.
Das Bundesverwaltungsamt (BVA) ist eine obere Bundesbehörde und durch die Registerbehörde Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) beauftragt, Auskünfte über gespeicherte Daten von betroffenen Personen aus dem Ausländerzentralregister zu erteilen.
Im allgemeinen Datenbestand des Ausländerzentralregisters (AZR) sind die Daten der Ausländerinnen und Ausländer gespeichert, die sich nicht nur vorübergehend, das heißt mindestens 3 Monate in Deutschland aufhalten oder aufgehalten haben oder bei denen ein anderer gesetzlich festgelegter Anlass für eine Datenspeicherung vorliegt, wie zum Beispiel eine Asylantragstellung. Die separat geführte Visadatei enthält hingegen die Daten der Visumantragstellerinnen und Visumsantragssteller, die im Regelfall nur kurz in Deutschland bleiben.
Mit der Betroffenenauskunft aus dem Ausländerzentralregister erhalten Sie Informationen darüber, welche Daten von Ihnen im Ausländerzentralregister gespeichert sind.
Gespeicherte Daten können unter anderem sein:
Hinweis: Es können gegebenenfalls gemäß des Gesetzes über das Ausländerzentralregister (AZRG) mehr oder andere Daten im AZR vorliegen.
Die Daten, die von Ihnen als Ausländerin oder Ausländer gespeichert werden, richten sich nach den gesetzlichen Bestimmungen (§§ 2, 3 AZRG).
Ihr Recht auf Auskunftsersuchen dient der Transparenz und dem Datenschutz. Sie können die Richtigkeit Ihrer Daten überprüfen und diese gegebenenfalls bei der zuständigen Stelle berichtigen lassen.
Auf diese Weise können Sie zudem Informationen über eventuell über Sie vorliegende Einreisesperren und die veranlassende Stelle erhalten.
Ihren Antrag auf Betroffenenauskunft aus dem Ausländerzentralregister reichen Sie online oder schriftlich beim Bundesverwaltungsamt (BVA) ein.
Wenn Sie wissen möchten, welche Informationen über Sie im Ausländerzentralregister gespeichert sind, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine Auskunft erhalten. Deutsche Staatsangehörige sind nicht in dem Ausländerzentralregister gespeichert.
Sie können eine Betroffenenauskunft schriftlich oder online beim Bundesverwaltungsamt (BVA) beantragen.
Schriftliche Antragstellung:
Online-Antragstellung:
Antrag auf Betroffenenauskunft können stellen:
Weitere Voraussetzungen:
Bei der schriftlichen Antragsstellung müssen Sie als betroffene Person Folgendes einreichen, wenn Sie
Antragstellung durch bevollmächtigte Person
Bei der Antragsstellung müssen Sie einreichen:
Hinweise:
Es fallen keine Kosten an.
Es gibt keine Frist.
Die Bearbeitung Ihres Antrags dauert in der Regel 1 Monat, in Ausnahmefällen bis zu 3 Monate.
Es ist kein Rechtsbehelf gegeben.
Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI)
Montag bis Donnerstag: 8:00 Uhr bis 16:30 Uhr
Freitag: 8:00 Uhr bis 15:00 Uhr