Die verschiedenen Dienstleistungen der Stadt werden an dieser Stelle umfassend erläutert. Rufen Sie detaillierte Beschreibungen, die zuständige Organisationseinheit und zugehörige Formulare auf.
Natürlich können Sie Ihr Anliegen während der Öffnungszeiten der Stadtverwaltung (siehe unten am Ende der Seite) auch persönlich mit uns besprechen. Telefonisch stehen wir Ihnen ebenfalls gerne für Fragen zur Verfügung.
Sie wollen Ihr Unternehmen von einer steuerlichen Beauftragten oder einem steuerlichen Beauftragten vertreten lassen? Dann können Sie Personen, die Ihrem Unternehmen angehören, als steuerliche Beauftragte bestellen. Für die Bestellung stellen Sie einen Antrag bei dem für Sie zuständigen Hauptzollamt, welches der Bestellung zustimmen muss.
Steuerliche Beauftragte vertreten Ihr Unternehmen bei der Erfüllung von steuerlichen Pflichten für zum Beispiel verbrauchssteuerpflichtige Waren in einem Steuerlager.
Zusätzlich können steuerliche Beauftragte für Ihr Unternehmen beispielsweise
Die Bestellung von steuerlichen Beauftragten ist nur möglich, wenn diese bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Sie müssen beispielsweise
Die Beantragung von steuerlichen Beauftragten nach dem Luftverkehrssteuergesetz können Sie in einem anderweitigen Antragsverfahren stellen.
Die Erfüllung der steuerlichen Pflichten Ihres Unternehmens kann von steuerlichen Beauftragten übernommen werden. Einen Antrag zur Bestellung von steuerlichen Beauftragten reichen Sie bei dem für Sie zuständigen Hauptzollamt ein.
Sie können die Bestellung von steuerlichen Beauftragten online sowie per Post oder Fax beantragen.
Wenn Sie die Bestellung online beantragen wollen:
Wenn Sie die Bestellung per Post oder Fax beantragen wollen:
örtlich zuständiges Hauptzollamt
Die zu bestellende Person muss folgende Voraussetzungen erfüllen:
Es fallen keine Kosten an.
Es gibt keine Frist.
Die Angabe einer durchschnittlichen Bearbeitungsdauer ist nicht möglich. Sie ist von den Umständen des Einzelfalls abhängig.
Formulare vorhanden: Ja
Schriftform erforderlich: Nein
Formlose Antragsstellung möglich: Ja
Persönliches Erscheinen nötig: Nein
Online-Dienste vorhanden: Ja
Einspruch
Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.
Bundesministerium der Finanzen (BMF)