Die verschiedenen Dienstleistungen der Stadt werden an dieser Stelle umfassend erläutert. Rufen Sie detaillierte Beschreibungen, die zuständige Organisationseinheit und zugehörige Formulare auf.
Natürlich können Sie Ihr Anliegen während der Öffnungszeiten der Stadtverwaltung (siehe unten am Ende der Seite) auch persönlich mit uns besprechen. Telefonisch stehen wir Ihnen ebenfalls gerne für Fragen zur Verfügung.
Unternehmen, die zum ersten Mal Heimarbeit vergeben, müssen vorab die zuständige Behörde informieren. Das gilt auch dann, wenn nur unregelmäßige oder geringfügige Tätigkeiten geplant sind. Unter Heimarbeit zählen zum Beispiel Produkttests oder Übersetzungstätigkeiten. Grundlage ist das Heimarbeitsgesetz (HAG). Es schützt Menschen, die in der eigenen Wohnung oder in einer selbst gewählten Betriebsstätte für Unternehmen oder Zwischenmeister arbeiten. Das Gesetz soll Benachteiligungen gegenüber herkömmlichen Arbeitsplätzen verhindern. Die Schutzvorschriften für Heimarbeitende sind nicht verhandelbar. Individuelle Absprachen, die dagegen verstoßen, sind ungültig. Bei der Entlohnung von Heimarbeit sind Unternehmen an arbeitsrechtliche und tarifliche Vorgaben gebunden.
Sie möchten erstmals Menschen in Heimarbeit beschäftigen? Hier können Sie die erforderliche Vorab-Meldung an die Behörde übermitteln.
Die Heimarbeitsliste können Sie postalisch oder online dem Staatlichen Gewerbeaufsichtsamt Göttingen zusenden.
schriftlicher Ablauf:
Online Ablauf:
Aufstellung der Tätigkeit gemäß bindender Festsetzung
Die Anzeige muss vor Vergabe der Heimarbeit bei der zuständigen Stelle erfolgen.
Formulare vorhanden: Nein
Schriftform erforderlich: Nein
Formlose Antragsstellung möglich: Ja
Persönliches Erscheinen nötig: Nein
Für Hamburg wurde ein Online-Dienst entwickelt. Dieser wird auch bald in Niedersachsen verfügbar sein.
Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung