Die verschiedenen Dienstleistungen der Stadt werden an dieser Stelle umfassend erläutert. Rufen Sie detaillierte Beschreibungen, die zuständige Organisationseinheit und zugehörige Formulare auf.
Natürlich können Sie Ihr Anliegen während der Öffnungszeiten der Stadtverwaltung (siehe unten am Ende der Seite) auch persönlich mit uns besprechen. Telefonisch stehen wir Ihnen ebenfalls gerne für Fragen zur Verfügung.
Wenn Sie als Unternehmen oder Privatperson ein individuelles Netzentgelt mit Ihrem Stromnetz-Betreiber vereinbart haben, müssen Sie dies der Bundesnetzagentur (BNetzA) melden. Zusätzlich müssen Sie der BNetzA jährlich mit einem Bericht nachweisen, dass Sie die Kriterien für die individuelle Netzentgeltvereinbarung eingehalten haben. Die BNetzA kann dann nachträglich eine Kontrolle durchführen, die sogenannte ex-post-Kontrolle.
Sie können mit Ihrem Stromnetz-Betreiber eine individuelle Netzentgeltvereinbarung schließen, wenn Sie Strom zu Zeiten nutzen, in denen sonst wenig Strom verbraucht wird oder wenn Sie besonders viel Strom verbrauchen.
Eine sogenannte atypische Netznutzung liegt vor, wenn Sie Strom zu ungewöhnlichen Zeiten nutzen. Das heißt, dass das Maximum Ihres Stromverbrauchs im Jahr – die sogenannte Jahreshöchstlast – außerhalb des sogenannten Hochlastzeitfensters liegt, in dem durchschnittlich viel Strom verbraucht wird. In diesem Fall können Sie mit dem Stromnetz-Betreiber ein individuelles Netzentgelt von 20 Prozent des regulären Netzentgelts vereinbaren.
Eine sogenannte stromintensive Netznutzung liegt vor, wenn Sie besonders viel Strom verbrauchen. Das ist der Fall, wenn
Sie können in diesem Fall mit dem Stromnetz-Betreiber ein individuelles Netzentgelt vereinbaren in Höhe von
Sie haben als Unternehmen oder Privatperson ein individuelles Netzentgelt mit Ihrem Stromnetz-Betreiber vereinbart? Dann müssen Sie der Bundesnetzagentur (BNetzA) jährlich in einem Bericht nachweisen, dass Sie die dafür notwendigen Kriterien eingehalten haben.
Sie können den Bericht über Ihre individuelle Netznutzung online oder per E-Mail einreichen.
Bericht online einreichen:
Bericht per E-Mail einreichen:
Es fallen keine Kosten an.
Sie müssen über Ihre individuelle Netznutzung bis zum 30. Juni des Folgejahres Bericht erstatten.
entfällt
Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK)