Die verschiedenen Dienstleistungen der Stadt werden an dieser Stelle umfassend erläutert. Rufen Sie detaillierte Beschreibungen, die zuständige Organisationseinheit und zugehörige Formulare auf.
Natürlich können Sie Ihr Anliegen während der Öffnungszeiten der Stadtverwaltung (siehe unten am Ende der Seite) auch persönlich mit uns besprechen. Telefonisch stehen wir Ihnen ebenfalls gerne für Fragen zur Verfügung.
Informationen, die beim Kraftfahrt-Bundesamt zu Ihrer Person gespeichert werden, können Sie online selbst einsehen. Dabei handelt es sich um Informationen
Diese Möglichkeit der Selbstauskunft haben nur Sie als betroffene Person. Dritte (etwa Ihr Arbeitgeber) können Ihre Daten nicht einsehen.
Um Ihre Informationen einzusehen, ist es lediglich notwendig, sich mit einem elektronisch lesbaren Personalausweis oder einem elektronisch lesbaren Aufenthaltstitel auf der Internetseite des Kraftfahrt-Bundesamtes zu authentifizieren.
Die Zuständigkeit liegt beim Kraftfahrt-Bundesamt.
Es fallen keine Gebühren an.
Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Unmittelbar – Online-Ausgabe der Auskunft im PDF-Format
keine fachliche Freigabe
Auskunftspavillion:
Montag-Mittwoch: 09:00 - 15:00 Uhr
Donnerstag: 09:00 - 17:30 Uhr
Freitag: 09:00 bis 15:00