Die verschiedenen Dienstleistungen der Stadt werden an dieser Stelle umfassend erläutert. Rufen Sie detaillierte Beschreibungen, die zuständige Organisationseinheit und zugehörige Formulare auf.
Natürlich können Sie Ihr Anliegen während der Öffnungszeiten der Stadtverwaltung (siehe unten am Ende der Seite) auch persönlich mit uns besprechen. Telefonisch stehen wir Ihnen ebenfalls gerne für Fragen zur Verfügung.
Die Schutzdauer einer eingetragenen Marke beginnt mit dem Anmeldetag und endet 10 Jahre danach. Wurde die Marke vor dem 14.01.2019 eingetragen, endet die zehnjährige Schutzdauer nach Ablauf des Monats, in den der Anmeldetag fällt.
Sie können den Markenschutz beliebig oft um jeweils 10 Jahre verlängern.
Die Verlängerung wird jeweils am Tag nach Ablauf der letzten Schutzdauer wirksam. Sie wird in das Register eingetragen und veröffentlicht. Die Schutzdauer kann für alle Waren und Dienstleistungen oder auch nur für einen Teil davon verlängert werden. Wird die Schutzdauer nicht verlängert, erlischt das Markenrecht.
Wenn die Schutzdauer Ihrer Marke endet, können Sie den Schutz verlängern.
Für die Verlängerung der Schutzdauer Ihrer eingetragenen Marke gehen Sie so vor:
keine
5 Tage bei vollständiger Verlängerung.
6 Monate bei teilweiser Verlängerung nach Fälligkeit der Verlängerungsgebühr
die notwendige Teillöschung der Waren oder Dienstleistungen, die nicht verlängert werden sollen, kann erst nach Ablauf der Schutzdauer bearbeitet werden
Formulare: nur bei teilweiser Verlängerung
Onlineverfahren möglich: ja
Schriftform erforderlich: bei teilweiser Verlängerung
Persönliches Erscheinen nötig: nein
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz