Die verschiedenen Dienstleistungen der Stadt werden an dieser Stelle umfassend erläutert. Rufen Sie detaillierte Beschreibungen, die zuständige Organisationseinheit und zugehörige Formulare auf.
Natürlich können Sie Ihr Anliegen während der Öffnungszeiten der Stadtverwaltung (siehe unten am Ende der Seite) auch persönlich mit uns besprechen. Telefonisch stehen wir Ihnen ebenfalls gerne für Fragen zur Verfügung.
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Antrag auf öffentliche Bestellung und Vereidigung zur/zum Sachverständigen |
Die öffentliche Bestellung und Vereidigung zur / zum Sachverständigen hat den Zweck, Gerichten, Behörden und der Öffentlichkeit besonders sachkundige und persönlich geeignete Sachverständige zur Verfügung zu stellen.
Wenn Sie berechtigt sind die Berufsbezeichnung „Ingenieurin“ oder „Ingenieur“ zu führen, können Sie bei der Ingenieurkammer Niedersachsen die öffentliche Bestellung und Vereidigung zur / zum Sachverständigen beantragen. Ihre Zuverlässigkeit und Integrität (persönliche Eignung) werden vor der Bestellung überprüft. In einem offiziellen Bestellungsverfahren muss der anspruchsvolle Nachweis der Besonderen Sachkunde auf einem bestimmten Gebiet des Ingenieurwesens erbracht werden. Darunter versteht man überdurchschnittliche Fachkenntnisse und Erfahrungen. Wenn Sie bereits in einem EU-, EWR- oder gleichstellten Staat einen Besonderen Sachkundenachweis auf einem bestimmten Gebiet des Ingenieurwesens erlangt haben, kann dieser anerkennt werden. Unterscheidet sich dieser inhaltlich wesentlich von den Anforderungen eines inländischen Bestellungsgebiet des Ingenieurwesens, so kann Ihnen eine Eignungsprüfung oder Anpassungslehrgang auferlegt werden.
Außerdem müssen Sie nachweisen, dass Sie die Fähigkeit zur Gutachterstellung besitzen und dass Sie Kenntnisse im deutschen Sachverständigenrecht haben. Sie müssen auch die deutsche Sprache in Wort und Schrift beherrschen, Amts- und Gerichtssprache ist Deutsch. Sie werden darauf vereidigt, ihre Aufgaben unabhängig, weisungsfrei, persönlich, gewissenhaft und unparteiisch zu erfüllen und die von Ihnen angeforderten Gutachten nach bestem Wissen und Gewissen zu erstatten.
Ein Antrag auf öffentliche Bestellung und Vereidigung zur / zum Sachverständigen ist schriftlich oder online mit dem bereitstehenden Formular zu stellen. Die unter „erforderliche Unterlagen“ genannten Nachweise sind dem Antrag beizufügen.
Die Zuständigkeit liegt bei der Ingenieurkammer Niedersachsen.
Weitere Einzelheiten ergeben sich aus §§ 36, 36 a GewO, § 27 Abs. 1 Nr. 9 NIngG und der Sachverständigenordnung der Ingenieurkammer (siehe unter Rechtsgrundlage).
Halten Sie bitte für die elektronische Antragstellung alle erforderlichen Unterlagen bereit. Ohne die vollständigen Unterlagen können Sie das elektronische Antragsverfahren nicht abschließen und Ihren Antrag nicht absenden.
Es fällt eine Bearbeitungsgebühr von 1.500,-€ und eine Prüfungsgebühr von 800,-€ an. Bei erhöhtem Aufwand kann die Gebühr je nach Zeitaufwand bis zu 500,-€ erhöht werden
Die Jahresgebühr für die Eintragung in das Sachverständigenverzeichnis beträgt 80,-€.
Es müssen keine Fristen beachtet werden.
Die Bearbeitungsdauer beträgt in der Regel zwischen einem und zwei Jahren von der Antragstellung bis zur Vereidigung.
Anträge können jederzeit schriftlich oder Online bei der Ingenieurkammer Niedersachsen eingereicht werden.
Verwaltungsgerichtliche Klage.
Ingenieurkammer Niedersachsen