Die verschiedenen Dienstleistungen der Stadt werden an dieser Stelle umfassend erläutert. Rufen Sie detaillierte Beschreibungen, die zuständige Organisationseinheit und zugehörige Formulare auf.
Natürlich können Sie Ihr Anliegen während der Öffnungszeiten der Stadtverwaltung (siehe unten am Ende der Seite) auch persönlich mit uns besprechen. Telefonisch stehen wir Ihnen ebenfalls gerne für Fragen zur Verfügung.
Trotz des hohen Sicherheitsstandards für Kernkraftwerke und der damit verbundenen Auflagen ist in Deutschland ein Unfall mit Freisetzungen radioaktiver Stoffe in die Umgebung nie mit hundertprozentiger Sicherheit auszuschließen. Dies gilt auch für kerntechnische Anlagen in den europäischen Nachbarstaaten. Deshalb werden in allen Staaten Vorkehrungen zum Schutz der Bevölkerung getroffen.
Aufgrund der föderalen Struktur der Bundesrepublik Deutschland kooperieren bei einem Notfall Behörden und Organisationen der verschiedenen Ebenen, um - bei einem Notfall in Deutschland zusammen mit den Betreibern - den Schutz der Bevölkerung zu gewährleisten.
Bei den Katastrophenschutzmaßnahmen, handelt es sich um kurzfristige Sofortmaßnahmen wie:
Bei den grundlegenden Maßnahmen zur Strahlenschutzvorsorge handelt es sich um längerfristige Maßnahmen wie:
Die Bundesländer sind für den Bereich des Katastrophenschutzes mit den entsprechenden Katastrophenschutzmaßnahmen und der Bund vorwiegend für den Strahlenschutzvorsorgebereich sowie die dazugehörigen Maßnahmen zuständig.
Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis.
Die für den Katastrophenschutz zuständigen Behörden in Deutschland überarbeiten gegenwärtig ihre bestehenden Maßnahmenplanungen für den anlagenexternen Notfallschutz in der Umgebung von Kernkraftwerken. In Abstimmung mit der zuständigen Behörde Landkreis Emsland wurde entschieden, eine Neuauflage der Broschüre „Notfallschutz“ in der Umgebung des Kernkraftwerks Emsland zu veröffentlichen, sobald eine aktualisierte behördliche Maßnahmenplanung vorliegt. Die derzeitige Broschüre ist im Internet auf der Internetseite des Kernkraftwerks Emsland (http://www.rwe.com/web/cms/de/17066/rwe-power-ag/energietraeger/kernkraft/kkw-emsland/links-und-downloads/) verfügbar (Stand: März 2011).
Für jedes Einzugsgebiet wurde ein entsprechender Katastrophenschutzplan von den Katastrophenschutzbehörden entwickelt.
Text überprüft durch das Niedersächsische Ministerium für Inneres und Sport, aktualisiert am 24.03.2011
Mo. - Do. 08:30 - 12:30 Uhr u. 14:30 - 16:00 Uhr
Fr. 08:30 - 12:30 Uhr
Ausländerbehörde seit 01.10.2009:
Mo., Di., Do. 08:30 - 12:30 Uhr u. 14:30 - 16:00 Uhr
Fr. 08:30 - 12:30 Uhr
Wichtig: Terminvereinbarung (telefonisch oder per E-Mail) erforderlich
Die Vorsprache ist grundsätzlich nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.