Die verschiedenen Dienstleistungen der Stadt werden an dieser Stelle umfassend erläutert. Rufen Sie detaillierte Beschreibungen, die zuständige Organisationseinheit und zugehörige Formulare auf.
Natürlich können Sie Ihr Anliegen während der Öffnungszeiten der Stadtverwaltung (siehe unten am Ende der Seite) auch persönlich mit uns besprechen. Telefonisch stehen wir Ihnen ebenfalls gerne für Fragen zur Verfügung.
Mit einer bergrechtlichen Bewilligung dürfen Sie als Einziger innerhalb eines festgelegten Gebietes bestimmte Bodenschätze aufsuchen und abbauen.
Bewilligungen werden für einen befristeten Zeitraum erteilt. Sie können diese Bewilligung verlängern lassen, falls der Bewilligungszeitraum in absehbarer Zeit ausläuft und die Lagerstätte noch nicht erschöpft ist. Dafür müssen Sie einen Antrag bei der zuständigen Behörde stellen und unter anderem einen Zeitpunkt angeben, an dem das Vorkommen voraussichtlich erschöpft sein wird..
Sie können die Verlängerung der Bewilligung online über die Plattform „BergPass“ oder schriftlich bei Ihrer zuständigen Bergbehörde beantragen.
Verlängerung online beantragen:
Verlängerung schriftlich beantragen:
Weitere Verfahrensschritte:
Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG)
Damit Ihre Bewilligung verlängert werden kann, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein:
Anträge auf Verlängerung einer Bewilligung müssen denselben Anforderungen genügen, wie die Anträge auf eine Erteilung. Allerdings sind diese Anträge nicht so umfangreich wie Neuanträge, da zum Beispiel die technische Gewinnbarkeit und auch der Fundpunkt bereits beim Neuantrag nachgewiesen wurden. Bei Verlängerungen einer Bewilligung kommt es vor allem darauf an, dass Sie nachweisen, dass die Lagerstätte noch nicht erschöpft ist. In der Regel sind nötig:
Kassenzeichen ist anzugeben
Kassenzeichen: siehe Bescheid
https://resources-eu-prd.wk-onega.com/docmedia/attach/WKDE-LTR-DOCS-PHC/ni5_1_as_49.pdf
Die Dauer einer Verlängerung richtet sich maßgeblich nach dem Bodenschatz und dem prognostizierten Restvorkommen. Verlängerungen werden für einen befristeten Zeitraum erteilt, der für die Durchführung der geplanten Gewinnung angemessen sein muss. Dabei dürfen 50 Jahre nur überschritten werden, soweit dies mit Rücksicht auf die für die Gewinnung üblicherweise erforderlichen Investitionen notwendig ist. Wenn Sie Ihre Gewinnungsarbeiten länger als 3 Jahre grundlos unterbrechen, kann die Bewilligung widerrufen werden.
Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG)