Die verschiedenen Dienstleistungen der Stadt werden an dieser Stelle umfassend erläutert. Rufen Sie detaillierte Beschreibungen, die zuständige Organisationseinheit und zugehörige Formulare auf.
Natürlich können Sie Ihr Anliegen während der Öffnungszeiten der Stadtverwaltung (siehe unten am Ende der Seite) auch persönlich mit uns besprechen. Telefonisch stehen wir Ihnen ebenfalls gerne für Fragen zur Verfügung.
Studierende und Fachschülerinnen und -schüler, die im Ausland eingeschrieben sind, können in den Semesterferien einen Ferienjob in Deutschland ausüben.
Als Arbeitgeberin oder Arbeitgeber können Sie sie überall dort einsetzen, wo Sie sie brauchen, zum Beispiel
Die Bundesagentur für Arbeit kann Ihnen bei der Besetzung offener Stellen für Ferienjobber helfen, indem sie Ferienjobs an ausländische Studierende vermittelt. Ihre Ansprechpartnerin rund um die Beschäftigung ausländischer Studierender und Fachschülerinnen und -schüler ist die Zentrale Auslands- und Fachvermittlung der Bundesagentur für Arbeit.
Wenn alle Voraussetzungen vorliegen, stellt die Bundesagentur für Arbeit für die Ferienbeschäftigung eine Vermittlungsbestätigung aus.
Wenn Sie ausländische Studierende oder Fachschülerinnen und -schüler im Rahmen eines Ferienjobs in Deutschland beschäftigen möchten, kann Sie die Bundesagentur für Arbeit bei der Suche nach geeigneten Bewerberinnen und Bewerbern unterstützen.
Wenn Sie eine Vermittlung durch die Bundesagentur für Arbeit wünschen, gehen Sie folgendermaßen vor:
Wenn Sie bereits persönlichen Kontakt zu einer Studentin oder einem Studenten geknüpft haben, gehen Sie folgendermaßen vor:
Alternativ können Sie die Ferienbeschäftigung über die Internetseite der Bundesagentur für Arbeit beantragen.
Die Bundesagentur für Arbeit prüft Ihre Unterlagen und bescheinigt Ihnen bei Vorliegen aller Voraussetzungen die beabsichtigte Ferienbeschäftigung.
Wenn Sie ausländische Studierende oder Fachschülerinnen und -schüler im Rahmen eines Ferienjobs in Deutschland beschäftigen möchten, kann Sie die Bundesagentur für Arbeit bei der Suche nach geeigneten Bewerberinnen und Bewerbern unterstützen.
Damit Studierende oder Fachschüler/-innen aus dem Ausland in Ihrem Betrieb arbeiten dürfen, müssen sie
Bei Herstellung des Kontakts zwischen Ihnen und dem/der Studierenden oder Fachschüler/-in ohne Beteiligung der Bundesagentur für Arbeit (zum Beispiel durch eine private Vermittlungsagentur):
Bei Herstellung des Kontakts zwischen Ihnen und dem/der Studierenden oder Fachschüler/-in durch die Bundesagentur für Arbeit:
Sie müssen keine Fristen beachten.
Formulare vorhanden: Ja
Schriftform erforderlich: Ja
Formlose Antragsstellung möglich: Nein
Persönliches Erscheinen nötig: Nein
Online-Dienste vorhanden: Ja
Es sind keine Rechtsbehelfe vorgesehen.
Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS)
Montag: 08:00 - 14:30 Uhr
Dienstag: 08:00 - 14:30 Uhr
Mittwoch: 08:00 - 14:30 Uhr
Donnerstag: 08:00 - 14:30 Uhr
Freitags:0 8:00 - 12:30 Uhr