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Dienstleistungen von A bis Z

Die verschiedenen Dienstleistungen der Stadt werden an dieser Stelle umfassend erläutert. Rufen Sie detaillierte Beschreibungen, die zuständige Organisationseinheit und zugehörige Formulare auf.

Natürlich können Sie Ihr Anliegen während der Öffnungszeiten der Stadtverwaltung (siehe unten am Ende der Seite) auch persönlich mit uns besprechen. Telefonisch stehen wir Ihnen ebenfalls gerne für Fragen zur Verfügung.

Zuständig für:
Lingen (Ems)
Leistung:
Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland (Bundesverdienstkreuz)
Keine Treffer
Bezeichnung:
Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland (Bundesverdienstkreuz)
Beschreibung:

Leistungsbeschreibung

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland ist die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich.

Der Verdienstorden wird in acht verschiedenen Stufen verliehen. Als Erstauszeichnung wird im Allgemeinen die Verdienstmedaille oder das Verdienstkreuz am Bande verliehen.

Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden.

An wen muss ich mich wenden?

Zuständig für die Bearbeitung der Ordensanregungen für Niedersächsische Bürgerinnen und Bürger ist die Niedersächsische Staatskanzlei.

Was sollte ich noch wissen?

Jede/r kann die Verleihung des Verdienstordens an eine andere Person anregen. Die Anregung erfolgt formlos. Sie ist jedoch schriftlich erforderlich (auch per E-Mail möglich) und sollte folgende Angaben über die vorgeschlagene Person enthalten:

  • Vorname und Familienname, Wohnanschrift, wenn möglich: Geburtsdatum
  • Darstellung von Art und Umfang der besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland und das allgemeine Wohl
    (Hilfreich wäre ggf. die Benennung von Referenzpersonen oder Organisationen, die zu dem Vorschlag Stellung nehmen können.)

Wer seine eigene Auszeichnung anregt, kann nach den ordensrechtlichen Vorschriften nicht mit einer Verleihung des Verdienstordens rechnen. Auch kann der Verdienstorden nicht posthum verliehen werden.

Formelle Ordensvorschläge unterbreiten dem Bundespräsidenten die Regierungschefs der 16 Länder für ihre "Landeskinder", der Bundesminister des Auswärtigen für Ausländer oder für Deutsche mit Wohnsitz im Ausland und der jeweilige Bundesminister für seine Bediensteten. Der Bundespräsident stützt seine Entscheidung grundsätzlich auf ihre Prüfungsergebnisse und Anträge und nimmt Ordensverleihungen nur im Konsens mit ihnen vor.

Für die von Ihnen angefragte Leistung konnte noch keine direkte Zuständigkeit ermittelt werden. Informationen zur zuständigen Stelle erhalten Sie bei der angezeigten Adresse.
Stelle:
Niedersächsische Staatskanzlei
Adresse:
Planckstraße 2
30169 Hannover
Telefon:
+49 511 120-0


Fotos v.o.n.u.: k.A.