Die verschiedenen Dienstleistungen der Stadt werden an dieser Stelle umfassend erläutert. Rufen Sie detaillierte Beschreibungen, die zuständige Organisationseinheit und zugehörige Formulare auf.
Natürlich können Sie Ihr Anliegen während der Öffnungszeiten der Stadtverwaltung (siehe unten am Ende der Seite) auch persönlich mit uns besprechen. Telefonisch stehen wir Ihnen ebenfalls gerne für Fragen zur Verfügung.
Grundsätzlich muss sich bei der zuständigen Stelle registrieren lassen, wer außergerichtliche Rechtsdienstleistungen in folgenden Bereichen erbringen will:
Wer im Gebiet der Europäischen Union (EU) oder dem Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) rechtmäßig zur Ausübung eines Berufs niedergelassen ist, der mit einer der registrierungspflichtigen Rechtsdienstleistungen vergleichbar ist, darf gemäß § 15 Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG) diese Dienstleistung auch in Deutschland gelegentlich und vorübergehend erbringen.
Die Zuständigkeit liegt beim Landgericht und dem größeren Amtsgericht (sog. Präsidialamtsgericht).
Es fallen keine Gebühren an.
Es müssen keine Fristen beachtet werden.
Niedersächsisches Justizministerium