Die verschiedenen Dienstleistungen der Stadt werden an dieser Stelle umfassend erläutert. Rufen Sie detaillierte Beschreibungen, die zuständige Organisationseinheit und zugehörige Formulare auf.
Natürlich können Sie Ihr Anliegen während der Öffnungszeiten der Stadtverwaltung (siehe unten am Ende der Seite) auch persönlich mit uns besprechen. Telefonisch stehen wir Ihnen ebenfalls gerne für Fragen zur Verfügung.
Sie können eine Förderung von bis zu 75 Prozent, auf jeden Fall aber bis zu 100.000 EUR für folgende aufwendige Maßnahmen bekommen:
Soweit Sie Förderhilfen von anderen Institutionen gewährt bekommen haben, wird Ihnen diese entsprechend projektkostenmindernd angerechnet.
Sie sind verpflichtet der Filmförderungsanstalt (FFA) mitzuteilen, ob und bei welchen anderen Förderungsinstitutionen Sie für diese Maßnahme Förderhilfen beantragt haben beziehungsweise in welcher Höhe Sie diese erhalten haben.
Sofern die FFA für Ihre Stoffbeschaffung oder Drehbuchbeschaffung und -entwicklung oder in sonstiger Weise für die Vorbereitung eines neuen programmfüllenden Filmes, Förderhilfen gewährt hat, können Sie diese Kosten in Höhe des geförderten Betrages nicht mehr als Herstellungskosten im Rahmen einer späteren Förderung des Projektes anerkennen lassen.
Sie können die Förderung erst bekommen, wenn Sie einen Antrag auf Auszahlung einreichen.
Ihren Antrag reichen Sie formlos bei der Filmförderungsanstalt (FFA) ein.
Sie haben keinen Rechtsanspruch auf die Bewilligung Ihres Antrags.
Wenn Sie für Ihre besonders aufwendige Maßnahmen Referenzfilmmittel benötigen, können Sie unter bestimmte Voraussetzungen eine Förderung beantragen.
Sie müssen den Antrag auf Referenzfilmfördermittel formlos bei der Filmförderungsanstalt (FFA) stellen.
Anträge können stellen:
Weitere Voraussetzungen:
Beim Antrag muss angegeben werden, ob es sich um ein Kleinstunternehmen, kleines und mittleres Unternehmen (KMU) handelt
Bei der Antragstellung müssen Sie folgende Unterlagen einreichen:
Bei Verwendung der Fördermittel für die Vorbereitung eines neuen programmfüllenden Films zusätzlich:
Wenn Sie Ihre Maßnahme abgeschlossen haben, müssen Sie folgende Unterlagen einreichen:
Es fallen keine Kosten an.
Förderhilfen sind spätestens bis zum Ablauf von drei Jahren nach Erlass des jeweiligen Förderungsbescheides zu verwenden.
Spätestens ein Jahr nach Auszahlung der Referenzmittel muss die FFA über den Verlauf beziehungsweise das Ergebnis der geförderten Maßnahme informiert werden.
Ihren Antrag reichen Sie formlos bei der Filmförderungsanstalt (FFA) ein.
Es ist möglich, Widerspruch einzulegen.
Die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM)