Die verschiedenen Dienstleistungen der Stadt werden an dieser Stelle umfassend erläutert. Rufen Sie detaillierte Beschreibungen, die zuständige Organisationseinheit und zugehörige Formulare auf.
Natürlich können Sie Ihr Anliegen während der Öffnungszeiten der Stadtverwaltung (siehe unten am Ende der Seite) auch persönlich mit uns besprechen. Telefonisch stehen wir Ihnen ebenfalls gerne für Fragen zur Verfügung.
Die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) fördert Maßnahmen zum Denkmalschutz und Denkmalpflege. Eine wichtige Säule der Denkmalförderung ist das Denkmalpflegeprogramm „National wertvolle Kulturdenkmäler“. Die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) entscheidet jährlich über die Auswahl der Objekte und die Höhe der Förderung.
Sie können eine Förderung für folgende Maßnahmen bekommen:
Kulturdenkmäler sind national wertvoll, wenn sich in ihnen beispielhaft
Keine Förderung bekommen Sie für:
Förderfähige Kosten sind:
Sie müssen nachweisen, dass Sie die Förderung für den Erhalt eines Kulturdenkmals ausgegeben haben. Dazu müssen Sie unter anderem alle Rechnungen und Belege aufbewahren, die mit den förderfähigen Kosten zu tun haben. Ihren Antrag reichen Sie beim Referat Referat ZM I 6 (Zuwendungen im Bereich BKM) beim Bundesverwaltungsamt (BVA) ein. Sie haben keinen Anspruch auf die Bewilligung der Förderung.
Hinweis auf weitere Fördermöglichkeiten der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM):
Über die Denkmalschutz-Sonderprogramme der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) können Sie weitere Förderungen bekommen.
Die Rechtsgrundlage für das Förderprogramm "National wertvolle Kulturdenkmäler" wurde zum 31.12.2023 außer Kraft gesetzt. Die Beantragung von Mitteln aus dem Förderprogramm ist nicht mehr möglich.
Lassen Sie sich von den jeweils zuständigen Landesdenkmalämtern über die Fördermöglichkeiten und Voraussetzungen beraten.
Sie müssen den Antrag auf Förderung schriftlich beim Bundesverwaltungsamt (BVA) stellen.
Anträge können stellen:
Weitere Voraussetzungen:
Bei der Antragstellung müssen Sie einreichen:
Wenn Sie Ihre Maßnahme abgeschlossen haben, müssen Sie folgende Unterlagen einreichen:
keine
Die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM)
Montag bis Donnerstag: 8:00 Uhr bis 16:30 Uhr
Freitag: 8:00 Uhr bis 15:00 Uhr