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Dienstleistungen von A bis Z

Die verschiedenen Dienstleistungen der Stadt werden an dieser Stelle umfassend erläutert. Rufen Sie detaillierte Beschreibungen, die zuständige Organisationseinheit und zugehörige Formulare auf.

Natürlich können Sie Ihr Anliegen während der Öffnungszeiten der Stadtverwaltung (siehe unten am Ende der Seite) auch persönlich mit uns besprechen. Telefonisch stehen wir Ihnen ebenfalls gerne für Fragen zur Verfügung.

Zuständig für:
Lingen (Ems)
Leistung:
Sonderrufnummern Einrichtung Telefonzentrale des Bundesversicherungsamtes
Keine Treffer
Bezeichnung:
Sonderrufnummern Einrichtung Telefonzentrale des Bundesversicherungsamtes
Beschreibung:

Leistungsbeschreibung

Das Bundesversicherungsamt (BVA) hat die Aufsichtstätigkeit über die bundesunmittelbaren Kranken-, Pflegekassen, die bundesunmittelbaren Unfallversicherungsträger, die Künstlersozialkasse sowie die Deutsche Rentenversicherung Bund und die Deutsche Rentenversicherung Knappschaft- Bahn – See und das Mutterschaftsgeld.

 

Die Telefonzentrale des BVA informiert Sie über diese Zuständigkeiten und nimmt Weiterleitungen in die Fachbereiche vor.

An wen muss ich mich wenden?

Telefonzentrale des Bundesversicherungsamtes

Tel.: +49 228 619-0

 

Mo 9:00 – 15:00 Uhr

Di 9:00 – 15:00 Uhr

Mi 9:00 – 15:00 Uhr

Do 9:00 – 15:00 Uhr

Fr 9:00 – 14:00 Uhr

Zuständige Stelle

Bundesversicherungsamt

Friedrich-Ebert-Allee  38

53113 Bonn

 

Tel.: +49 228 619-0

Fax.: +49 228 619-1870

E-Mail:  poststelle@bva.de

Weiterführende Informationen

Das Bundesversicherungsamt ist nicht zuständig für z.B.:

  • die Beantragung/Rückzahlung von BAföG
  • Rentenkontoklärungen
  • personenbezogene Rentenauskünfte (Rentenversicherungsläufe)
  • private Versicherungen (z. B. private Unfall-, Lebens- oder Haftpflichtversicherungen)
  • Ausstellung von Sozialversicherungsausweisen

Fachlich freigegeben durch

Bundesversicherungsamt - keine aktuelle fachliche Freigabe



Fotos v.o.n.u.: k.A.