Die verschiedenen Dienstleistungen der Stadt werden an dieser Stelle umfassend erläutert. Rufen Sie detaillierte Beschreibungen, die zuständige Organisationseinheit und zugehörige Formulare auf.
Natürlich können Sie Ihr Anliegen während der Öffnungszeiten der Stadtverwaltung (siehe unten am Ende der Seite) auch persönlich mit uns besprechen. Telefonisch stehen wir Ihnen ebenfalls gerne für Fragen zur Verfügung.
Personalratsmitglieder aus der öffentlichen Verwaltung haben nach dem Bundespersonalvertretungsgesetz Anspruch auf Bildungsurlaub für Schulungs- und Bildungsveranstaltungen, wenn die Bundeszentrale für politische Bildung (BpB) Ihr Bildungsangebot als geeignet anerkennt.
Für eine Anerkennung durch die BpB sollte Ihre Bildungsveranstaltung beispielsweise eines der folgenden Themen zum Schwerpunkt haben:
Wenn Personalratsmitglieder für Ihr Bildungsangebot vom Dienst befreit werden, kann sich dies positiv auf die Teilnehmendenzahl auswirken.
Die Anerkennung der BpB bezieht sich ausschließlich auf die Bildungsveranstaltung an sich, nicht allgemein auf Sie als Bildungseinrichtung.
Sie organisieren Bildungsveranstaltungen für Personalräte der öffentlichen Verwaltung? Dann kann die Bundeszentrale für politische Bildung (BpB) Ihre Veranstaltung unter bestimmten Voraussetzungen als geeignet für Bildungsurlaub anerkennen.
Sie können die Anerkennung Ihrer Bildungsveranstaltung durch die BpB schriftlich beantragen:
Damit Ihre Bildungsveranstaltung als geeignet anerkannt werden kann, muss sie folgende Voraussetzungen erfüllen:
Ihre Bildungsveranstaltung kann nicht anerkannt werden, wenn sie Themen behandelt, die
Es fallen für Sie keine Kosten an.
Sie sollten die Anerkennung möglichst 6 Wochen vor dem Beginn der Bildungsmaßnahme beantragen.
Die Bearbeitung Ihres Antrags dauert in der Regel 2 bis 3 Wochen.
Formulare: nein
Onlineverfahren möglich: nein
Schriftform erforderlich: ja
Persönliches Erscheinen nötig: nein
Vertrauensniveau: niedrig
Sie können innerhalb von 1 Monat bei der Bundeszentrale für politische Bildung Widerspruch gegen den Ablehnungsbescheid einlegen.
Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat
Montag bis Freitag: 9:00 Uhr bis 18:00 Uhr