Die verschiedenen Dienstleistungen der Stadt werden an dieser Stelle umfassend erläutert. Rufen Sie detaillierte Beschreibungen, die zuständige Organisationseinheit und zugehörige Formulare auf.
Natürlich können Sie Ihr Anliegen während der Öffnungszeiten der Stadtverwaltung (siehe unten am Ende der Seite) auch persönlich mit uns besprechen. Telefonisch stehen wir Ihnen ebenfalls gerne für Fragen zur Verfügung.
Zuständig für die Bearbeitung der Ordensanregungen im Zusammenhang mit dem Niedersächsischen Verdienstorden und der Verdienstmedaille sowie dem Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland (Bundesverdienstkreuz) ist die Niedersächsische Staatskanzlei.
Zuständige Stellen |
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Landkreis Emsland - Büro des Landrats |
Niedersächsische Staatskanzlei |
Stadtverwaltung Lingen (Ems) - Oberbürgermeisterbüro |