Die verschiedenen Dienstleistungen der Stadt werden an dieser Stelle umfassend erläutert. Rufen Sie detaillierte Beschreibungen, die zuständige Organisationseinheit und zugehörige Formulare auf.
Natürlich können Sie Ihr Anliegen während der Öffnungszeiten der Stadtverwaltung (siehe unten am Ende der Seite) auch persönlich mit uns besprechen. Telefonisch stehen wir Ihnen ebenfalls gerne für Fragen zur Verfügung.
Als Arbeitgeberin oder Arbeitgeber mit mindestens 20 Arbeitsplätzen müssen Sie 5 Prozent Ihrer Arbeitsplätze mit schwerbehinderten oder diesen gleichgestellten Beschäftigten besetzen (Pflichtarbeitsplätze).
Wenn Sie als Arbeitgeberin oder Arbeitgeber einen schwerbehinderten oder gleichgestellten behinderten Menschen beschäftigen, kann dieser auf Antrag auf mehr als 1 Pflichtarbeitsplatz, höchstens 3 Pflichtarbeitsplätze, angerechnet werden. Voraussetzung ist, dass dessen Teilhabe am Arbeitsleben auf besondere Schwierigkeiten stößt.
Wenn Sie in Ihrem Betrieb einen schwerbehinderten oder gleichgestellten behinderten Menschen ausbilden, wird dieser kraft Gesetzes auf 2 Pflichtarbeitsplätze angerechnet.
Wenn Ihr Betrieb einen schwerbehinderten oder gleichgestellten behinderten Menschen im Anschluss an eine abgeschlossene Ausbildung übernimmt oder einstellt, wird dieser kraft Gesetzes im 1. Jahr der Beschäftigung auf 2 Pflichtarbeitsplätze angerechnet.
Wenn Ihr Betrieb schwerbehinderte oder gleichgestellte behinderte Menschen beschäftigt, können Sie diese unter bestimmten Voraussetzungen auf mehr als 1 Pflichtarbeitsplatz anrechnen lassen.
Für die Mehrfachanrechnung können Sie einen formlosen Antrag stellen .
Zuständig ist die Agentur für Arbeit, in deren Bezirk der Sitz Ihres Betriebes liegt.
Die für Sie zuständige Dienststelle der Bundesagentur für Arbeit finden Sie über den Dienststellenfinder auf der Internetseite der Bundesagentur für Arbeit.
Zuständig ist die Agentur für Arbeit, in deren Bezirk der Sitz Ihres Betriebes liegt.
Die für Sie zuständige Dienststelle der Bundesagentur für Arbeit finden Sie über den Dienststellenfinder auf der Internetseite der Bundesagentur für Arbeit.
Um eine Person auf mehr als 1 Pflichtarbeitsplatz anrechnen lassen zu können, müssen Sie folgende Voraussetzungen beachten:
Formulare vorhanden: Ja
Schriftform erforderlich: Nein
Formlose Antragsstellung möglich: Ja
Persönliches Erscheinen nötig: Nein
Online-Dienste vorhanden: Nein
Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS)
Zuständige Stellen |
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Bundesagentur für Arbeit (BA) |
Bundesagentur für Arbeit (BA), Dienststellenfinder |